KomNet-Wissensdatenbank
Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?
KomNet Dialog 730
Stand: 14.02.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
Wie lange ist ein Strahlenpass (§ 40 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung) gültig?
Antwort:
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") beträgt die Gültigkeitsdauer des Strahlenpasses sechs Jahre.
Er muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz zuständig.