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KomNet-Wissensdatenbank

Besteht die Möglichkeit an einem Kiosk Feuerwerk zu verkaufen?

KomNet Dialog 10017

Stand: 18.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik

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Frage:

Ich möchte an meinem Kiosk (nicht geschlossener Verkaufsraum, Schalterbetrieb) Feuerwerk der Kategorie 2 vertreiben. Besteht die Möglichkeit, dem Kunden nach Abschluss des Geschäftes die Ware an der Seitentür auszuhändigen?

Antwort:

Nein, der Verkauf aus einem Kiosk heraus ist verboten. Über das entsprechende Verbot informiert auch die von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel.".


Wir empfehlen, die weiteren Informationen des Flyers zu nutzen und für eine individuelle Beratung ggf. direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und in Hamburg beim Amt für Arbeitsschutz.

Auf die Anzeigepflicht des beabsichtigten Verkaufs weisen wir besonders hin.