KomNet-Wissensdatenbank
Wer darf Feuerwerkskörper verkaufen?
KomNet Dialog 1102
Stand: 31.12.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sprengstoffe, Pyrotechnik > Pyrotechnik
Frage:
Pyrotechnik: Wer darf Feuerwerkskörper verkaufen?
Antwort:
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht nicht.
Hinweis:
Auf den Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchten wir hinweisen.