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Nach der REACH-Verordnung vom 18. Dezember 2006 müssen alle in der EU hergestellten oder importierten Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Es gibt Ausnahmen in den Anhängen IV oder V oder Ausnahmeregelungen in Artikel 2. Um genauere Angaben zu evtl. Ausnahmetatbeständen zu bestimmten Stoffen machen zu können, ist die genaue Stoffidentität u ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4824
Natriumkaliumsalze der Fettsäuren C12 – C18 sind formal separate Stoffe, die einzeln registriert werden müssen. Eine Registrierung von Stoffgruppen mit unterschiedlicher chemischer Identität ist in REACH nicht vorgesehen. Bestimmte Daten zu dem Natrium- bzw. Kaliumsalz können jedoch wahrscheinlich für die unterschiedlichen Registrierungen genutzt werden. ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4849
Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend den Emp ...
Stand: 19.07.2016
Dialog: 4893
1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...
Stand: 19.07.2016
Dialog: 4645
Ausführliche Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind in der ASR A4.3 - "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" www.baua.de/asr , derDGUV Regel "Grundsätze der Prävention", Abschnitt C "Erste Hilfe" und in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" http://publikationen.dguv.de aufgeführt. Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z.B. Verbandmateria ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813
Grundsätzlich ist es egal, ob für die Herstellung einer Formulierung Rohstoffe (Chemikalien) aus der EU oder von außerhalb der EU eingesetzt werden. Werden sie oberhalb 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) hergestellt oder importiert, unterliegen sie der Registrierungspflicht nach Titel II der REACH-Verordnung. Diese Aufgabe fällt dem Hersteller/Impor ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4785
Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4851
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Grundsätzlich müssen Produkte die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen einschlägiger Richtlinien erfüllen. Unter den jeweiligen Richtlinien harmonisierte Normen lösen die Vermutung aus, dass bei deren Einhaltung diese Grundanforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Für Inverkehrbringer bedeutet dies, dass für Produkte, die harmonisierten Normen entsprechen, in der Regel keine w ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
Das Wort ´wie´ steht vor einem Beispiel, die Worte, auf die es ankommt, sind ´eine bestimmte Anwendung´. Das Umladen einer Ware von einer Verladerampe auf einen Lastkraftwagen oder einen Eisenbahnwaggon ist mit Sicherheit eine bestimmte Anwendung. Verstellbare Laderampen dienen zu nichts anderem und fallen folglich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn die anderen in Artikel 1 gen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 796
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4909
Die Entscheidung, ob ätherische Öle unter die Registrierungspflicht fallen, hängt einmal davon ab, ob sie als Naturstoff betrachtet werden können. Artikel 3 Abs. 39 der REACH-Verordnung definiert Naturstoffe als Stoffe, die natürlich vorkommen und lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösen in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillat ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4850
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken, die zu ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren bei der Arbe ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 26969
Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene Stof ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4828
In der Datenbank der EU-Agentur werden nur die registrierten Stoffe (EINECS-Nr. bzw. IUPAC-Bezeichnung für gefährliche Stoffe, Handelsnamen) veröffentlicht werden. Die Datenbank wird keine Produkte, d.h. Zubereitungen aufführen. Es wird auch nicht der Hersteller oder Vertreiber der registrierten Stoffe genannt. Nach der erfolgten Registrierung wird jedoch der Lieferant eines registrierten Stoffes ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4863
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert allgemein, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. (§ 4 Abs. 2 ArbStättV) Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich erforderlicher Reinigungsarbeiten ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4868