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Jugendliche dürfen nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) grundsätzlich nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Hierzu gehören insbesondere Arbeiten mit Unfallgefahren, die Jugendliche wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.Für die in § 22 Absatz 1 Nummer 3 bis 7 JArbSchG genannten Arbeiten besteht eine ...
Stand: 09.10.2026
Dialog: 10996
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat sicherzustell ...
Stand: 08.10.2026
Dialog: 26121
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV definiert in § 2 Absätze 5 und 6 Fachkundigkeit sowie befähigte Personen:"(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erford ...
Stand: 08.10.2026
Dialog: 10876
Die Beschäftigten, die Ladungssicherungsaufgaben wahrnehmen, sind zu schulen. Siehe hierzu die Informationen in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM unter der Nummer 1.7. Hier ist Folgendes nachzulesen:"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens ...
Stand: 08.10.2026
Dialog: 43195
Ja, der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt grundsätzlich auch bei der Arbeit im Homeoffice. In § 8 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen ...
Stand: 02.10.2026
Dialog: 42980
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen.In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen, ...
Stand: 30.09.2026
Dialog: 2773
Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" hat der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbei ...
Stand: 29.09.2026
Dialog: 6305
Im Infobereich "Laden und Sichern" des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ist im Merkblatt „Ablegereife von Zurrgurten“ folgender Hinweis zu lesen:"Zum Niederzurren dürfen nur Zurrgurte mit STF-Kennzeichnung eingesetzt werden.Zurrgurte, die ausschließlich zum Direktzurren konzipiert sind, bedürfen (gemäß der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1) keiner STF-Kennzeichnung ( ...
Stand: 29.09.2026
Dialog: 27095
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umwelt-/ Wasserrecht. Zu der Thematik des Umwelt-/Wasserrechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Behörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:In der TRGS 510 wird an verschiedenen Stellen ...
Stand: 28.09.2026
Dialog: 44287
Ja, die ehemalige G 41 (jetzt: DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr") ist eine Eignungsuntersuchung.Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen sind im August 2022 durch DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt worden.Die Liste der DGUV Empfehlungen und die Zuordnung der DGUV Empfehlungen zu den abgelösten DGUV Grundsätzen finden Sie auf ...
Stand: 28.09.2026
Dialog: 44288
Sämtliche Arbeitsmittel also Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen und überwachungsbedürftige Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden, fallen in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Bei einem Kryobehälter mit einem maximal zulässigen Druck von 0,5 bar und einem Fassungsvermögen von 100 l ist zunächst entscheidend, ob die Angabe „0,5 bar“ tatsächlich de ...
Stand: 28.09.2026
Dialog: 44290
Auf den ersten Blick scheint TRGS 727 Nr. 4.5.5 zu einem problematischen Ergebnis zu führen: Im Kopfraum eines mit Ethanol oder Isopropanol gefüllten Kanisters kann sich bestimmungsgemäß über längere Zeit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre befinden; eine Einstufung als Zone 0 kann daher sachgerecht sein. Gleichzeitig bestimmt TRGS 727 Nr. 4.5.5 Abs. 4, dass in Zone 0 isolierende Behälter ...
Stand: 28.09.2026
Dialog: 44289
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutz ...
Stand: 25.09.2026
Dialog: 42346
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"[...]6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,[...]"In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeit ...
Stand: 25.09.2026
Dialog: 42852
Unter Abschnitt 3.5.1 Absatz 4 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist Folgendes nachzulesen:"Nicht gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn eines der oben genannten Kriterien für gezielte Tätigkeiten nicht erfüllt ist. So sind die Untersuchungen von humanem Probenmaterial (z. B. Blut, Abstriche, Gewebsproben) sowie von Umweltproben im Rahmen ...
Stand: 24.09.2026
Dialog: 3561
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht:"(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen:1.die erstmalige Aufnahmea ) gezielter Tätigkeiten mit Biostoffen der Risik ...
Stand: 24.09.2026
Dialog: 4327
Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) finden Sie für Nordrhein-Westfalen auf der Seite www.arbeitsschutz.nrw.de. ...
Stand: 24.09.2026
Dialog: 4616
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer der Beschä ...
Stand: 22.09.2026
Dialog: 6174
Feuerwerkskörper sind nach dem ADR überwiegend den UN-Nummern 0333 bis 0337 zuzuordnen. Bei den unter dem Begriff "Silvesterfeuerwerk" verkauften pyrotechnischen Gegenständen handelt es sich in der Regel um Feuerwerkskörper der UN-Nr. 0336, Klassifizierungscode 1.4G ADR, und 0337, Klassifizierungscode 1.4S ADR.Bei Anwendung der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR "Freistellungen in Zusamm ...
Stand: 22.09.2026
Dialog: 3060
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...
Stand: 22.09.2026
Dialog: 1109