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Muss bei der Ermittlung des Bedarfs an Gefahrgutbeauftragten jeder Standort für sich betrachtet werden?
KomNet Dialog 44155
Stand: 18.08.2025
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Gefahrgutbeauftragte
Frage:
Ich habe Fragen zum Thema Gefahrgutbeauftragten: Muss bei der Ermittlung des Bedarfs an Gefahrgutbeauftragten jeder Standort für sich betrachtet werden? Oder gilt, dass alle Standorte im Stadtgebiet zusammen bewertet werden?
Antwort:
In § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist nachzulesen, dass die nachfolgenden Vorschriften für jedes Unternehmen gelten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.
Als Unternehmen ist hier das gesamte Unternehmen inklusive der Standorte - sofern es sich hierbei nicht um eigenständige Gesellschaftsformen, wie z. B. GmbH usw. handelt - anzusehen. Somit werden alle Standorte im Stadtgebiet zusammen bewertet.