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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen A ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 müssen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend, ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 29806
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden od ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen f ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und di ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat die ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während der obligatorischen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot unterschieden.Genere ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage einger ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage, ob Frühdienste verrichtet werden dürfen, findet sich im § 5 MuSchG, wonach eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäft ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, da ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850