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Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Eine Kennzeichnung von Kabelsystemen geht aus einer Vielzahl von Normen und Bereichen, speziell aus den Quellen der VDE-Normen hervor. Die Bereiche erstrecken sich von der Dokumentation zur Elektrotechnik (VDE-Normen) über z. B. - Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0100) - Betrieb von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0105) - …Bauwesen…Maschinen…Bergbau…Photovolta ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Informationen zum sicheren Umgang mit handgeführten Hochdruckreinigungsgeräten werden in der DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.36 - Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern angeboten. Dort heißt es unter Ziffer 3.7.5: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die aufzunehmenden Rückstoßkräfte 250 N in der Längsachse der Spritzeinrichtung nicht überschreiten. Übersteigt die Rück ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 17372
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten von Installationen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe od ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE-Kennzeichnu ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung nach der Maschinenri ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Sollte das Flacheisen die gleichen Eigenschaften (Leitfähigkeit etc.) wie das Massekabel haben und das Flacheisen isoliert bzw. nicht berührbar ausgeführt sein (Stromschlaggefahr) ist Ihr Setup durchaus zulässig.Wir weisen aber ausdrücklich auf den §5 des Arbeitsschutzgesetz hin. Demnach muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz beurteilen, Gefährdungen erkennen und ggf. Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 42259
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei müssen die Befestigung ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Leitungsrollern (Kabeltrommeln) regelt das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Gemäß § 3 ProdSG darf ein Produkt (hier der Leitungsroller) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Somit kommt es zunächst darauf an, ob der Leitungsroller ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken, die zu ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ist, im ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Ei ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Ein Schaltschrank wird in der Regel ein Teil eines technischen Arbeitsmittels (zum Beispiel Maschine, Anlage, ...) oder seltener auch Teil eines Gebrauchsgegenstandes sein.Somit muss ein solcher neuer Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, beim Inverkehrbringen die Voraussetzungen der 1. ProdSV (Vero ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert wu ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Prinzipiell müssen alle technischen Arbeitsmittel und verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände den einschlägigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.Sicherheitsanforderungen wie sie z. B. in der Niederspannungsrichtline formuliert sind, müssen eingehalten werden. In Ihrem Fall besonders hervorzuheben ist die Anforderung ..."Betriebsmittel sowie ihre Bestandteile müssen so beschaffen s ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517