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Wie hoch dürfen die Rückstoßkräfte bei manuell geführten Hochdruckwasserstrahlern sein?

KomNet Dialog 17372

Stand: 18.11.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Wie hoch dürfen die Rückstoßkräfte bei manuell geführten Hochdruckwasserstrahlen sein?

Antwort:

Informationen zum sicheren Umgang mit handgeführten Hochdruckreinigungsgeräten werden in der DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.36 - Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern angeboten. Dort heißt es unter Ziffer 3.7.5:


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die aufzunehmenden Rückstoßkräfte 250 N in der Längsachse der Spritzeinrichtung nicht überschreiten. Übersteigt die Rückstoßkraft 150 N in der Längsachse, dürfen nur Spritzeinrichtungen verwendet werden, bei denen durch besondere Maßnahmen an der Spritzeinrichtung sichergestellt ist, dass die Rückstoßkräfte ganz oder teilweise auf den Körper übertragen werden.

Dies wird z.B. erreicht, wenn bei einer Rückstoßkraft von mehr als 150 N die Spritzeinrichtung

− mit einer Körperstütze ausgerüstet ist und die maximale Rückstoßkraft nicht schlagartig wirkt,

oder

− mit einer Zweihandschaltung nach DIN EN 574 „Sicherheit von Maschinen; Zweihandschaltung; Funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze“ ausgerüstet ist, so dass sie nur bei gleichzeitiger Betätigung beider Betätigungseinrichtungen betrieben werden kann.

Dies wird z.B. auch erreicht, wenn

− bei der Verwendung eines Fußschalters bei einer Rückstoßkraft von mehr als 150 N sichergestellt ist, dass Personen durch die erhöhte Rückstoßkraft nicht gefährdet werden,

oder

− die Spritzeinrichtung (Lanze) in einer Halterung geführt ist, die die Rückstoßkräfte ganz oder teilweise aufnimmt.

Es ist darauf zu achten, dass Düsen für von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen gemäß Herstellerangaben so ausgewählt werden, dass die zulässigen Rückstoßkräfte nicht überschritten werden."


Auf die Informationen der BG-RCI - Umgang mit Hochdruckreinigern weisen wir hin.