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Ja das ist richtig. Durch Kriechströme kann die Kranelektronik beschädigt werden. Zur Vermeidung von Kriechströmen beim E-Schweißen sind die Erdungs- bzw. Massekabel isoliert zu verlegen. Auch sollte der Abstand Masseklemme - Schweißstelle so gering wir möglich sein, um Kriechströme zu vermeiden. Möglich wäre auch, das Rohr am Anschlagpunkt der Kette zu isolieren (z. B. nicht leitende Gummimatte), ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 17165
Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein. Hierfür ist das berufsgenossenschaftliche Regelwerk heranzuziehen.Vielfach bedürfen Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer ausgestellt wird. Das Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird unter Anhang 1 der DG ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 18407
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wär ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer da ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen, die dem Einzuweis ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Hier handelt es sich um einen Teil der elektrischen Anlage an der Schnittstelle zu den elektrischen Betriebsmitteln. Für die Sicherheit der Anlage muss ein entsprechender Zustand erreicht sein. Solch eine Sicherheit wird nur erreicht, wenn die vorliegenden betrieblichen Zustände berücksichtigt sind. Es darf keine Gefahr für den Menschen, z. B. durch Berührungsspannung, Brandgefahr,…, von der Anlag ...
Stand: 05.06.2020
Dialog: 24016
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt auf ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
Die Prüfung von Arbeitsmitteln dient dem Nachweis, dass diese unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen innerhalb eines definierten Zeitraums (Prüfintervall) sicher betrieben werden können.Permanentmagneten verlieren mit der Zeit ihre Magnetfähigkeit.In Ihrem Fall wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass der Permanentmagnet nicht mehr die dreifache Maximallast (= 1.500 kg) tragen kann ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteil ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsve ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Eine Einstiegshöhe von mehr als 0,5 Metern (Höhe unter dem Einstieg plus Höhe des Fußbodens) stellt eine Unfallgefahr dar, weil der Zugang zur Wetterschutzkabine während einer Arbeitsschicht häufig erfolgt. Bei einer so großen Einstiegshöhe ist regelmäßig mit Fußverletzungen zu rechnen. Das trifft insbesondere für den Ausstieg zu.Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG wird zu ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
Verantwortlich für das Ausstellen einer Schweißerlaubnis ist grundsätzlich der Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Schweißarbeiten ausführen, im Beispiel somit der Auftragnehmer.Bei der Zusammenarbeit mehrer Arbeitgeber greifen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (vgl. auch § 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und Abschn ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 17853
Aus der bezeichneten TRBS 2152, Teil 2, dort Nr. 2.4.3, lässt sich die Frage beantworten:Die Schnellkupplungen mit Bajonettverschluss werden häufiger (als betriebsmäßig nur selten) gelöst und sind von daher nach Nr. 2.4.3.2, Abs. 5, Nr. 2 nicht als auf Dauer technisch dicht einzustufen.Betrachtet man die besonderen technischen Maßnahmen, die an der gleichen Stelle für nur selten gelöste Verbindung ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Auf Num ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 15222
Erforderliche Informationen zur Beantwortung der Frage liefert die Broschüre "Wartung von Hybridfahrzeugen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Holz und Metall:"In Kraftfahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) sind Komponenten eingebaut, die mit Spannungen oberhalb von 60 V Gleichspannung oder 25 V Wechselspannung betrieben werden. Die Komponenten in diesen Fahr ...
Stand: 20.05.2021
Dialog: 14091
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet werden. Bei der Instandhalt ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten vor dem ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet werden soll. Bei den anzugeb ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Grundsätzlich sind Beschäftigte gemäß § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Anforderungen und gibt zusätzliche Vorgaben zur Durchführung solcher Unterweisungen.Hier heißt es in § 12 Abs. 1 BetrSichV:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel e ...
Stand: 18.05.2026
Dialog: 44268