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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Kabelenden mit Lüsterklemmen oder Wagoklemmen gesichert werden?

KomNet Dialog 24016

Stand: 05.06.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

In einer unserer Produktionshallen hängen an den Wänden alte Kabel von demontierten Lampen und Geräten. Die Kabelenden sind mit Lüsterklemmen und Wagoklemmen isoliert. Müssen die Kabelenden mit Dosen etc. gesichert werden oder können die Kabel auch mit Lüster- bzw. Wagoklemmen an der Wand hängen bleiben? Welche Vorschriften gibt es ggf. hierfür?

Antwort:

Hier handelt es sich um einen Teil der elektrischen Anlage an der Schnittstelle zu den elektrischen Betriebsmitteln. Für die Sicherheit der Anlage muss ein entsprechender Zustand erreicht sein. Solch eine Sicherheit wird nur erreicht, wenn die vorliegenden betrieblichen Zustände berücksichtigt sind. Es darf keine Gefahr für den Menschen, z. B. durch Berührungsspannung, Brandgefahr,…, von der Anlage ausgehen.


Ein Abschluss der Anlage mit Lüsterklemmen / Wagoklemmen verhindert bestenfalls ein direktes Berühren stromführender Leitungen. Unter gewissen Voraussetzungen kann das funktionieren. Es ist aber von Elektrofachkräften zu beurteilen, welche Maßnahmen für eine sichere Anlage zu treffen sind. Zu berücksichtigen sind hier die Betriebszustände, da im besten Fall nur eine Basisisolierung vorliegt. Betrachtet werden müssen z. B. Luft- und Kriechstrecken, Staubbelastung, Feuchtigkeit, mechanische Belastungen, Eindringen von Fremdkörpern, etc.. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist diesbezüglich durchzuführen, um nachteilige Belastungen zu ermitteln. Die Inhalte der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" können bei der Gefährdungsbeurteilung sehr hilfreich sein.


Zudem sind die Herstellerangaben zu beachten, die einen Einsatz der Klemmen nur innerhalb geeigneter Gehäuse vorsehen. Ferner ist zu beachten, dass der Basisschutz nur durch Werkzeug oder Zerstörung aufgehoben werden darf, was bei den genannten Klemmen nicht gegeben ist.


Ohne die Verhältnisse vor Ort zu kennen, kann vorab empfohlen werden, die mit Lüsterklemmen / Wagoklemmen bestückten Leitungsenden innerhalb einer geeigneten „Dose“ enden zu lassen. Sollten die Leitungen nicht mehr benötigt werden, ist die sicherste Lösung, die Leitungen abzuklemmen und komplett zu entfernen.