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Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Die ASR sieht grundsätzlich keinen Bestandsschutz vor. Die ASR A2.3 konkretisiert im Rah ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen de ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten entspr ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- u ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen. ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie - ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung s ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der B ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c) der größtmögl ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last wird" ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
Der Arbeitgeber hat ungeachtet anderer Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung, nach dem Arbeitsschutzgesetz für seine Beschäftigten durchzuführen. Dies trifft auch auf den Bahnbetrieb zu. Die Gefährdungsermittlung soll Gefahren offen legen, die den Beschäftigten während des Bahnbetriebes drohen, damit konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenbeseitigung festgelegt werden können. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Ein (stationärer) Imbiss, in dem Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist eine Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Auf einen solchen Imbiss sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich der dazu erlassenen Arbeitsstättenregeln und Arbeitsstättenrichtlinien www.baua.de/asr anzuwenden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Them ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Ihre Frage betrifft im Kern das Thema Alleinarbeit, zumal Chlorgasräume sich erfahrungsgemäß zumeist abseits von anderen Arbeitsplätzen befinden. In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ist unter § 9 Abs. 7 eine Regelung für Tätigkeiten in Alleinarbeit getroffen: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaß ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 12747
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Bet ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen r ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche oder arbeitsvert ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220