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Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt bleiben ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1 ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
Informationen und Hinweise, Anforderungen und rechtliche Grundlagen zum Vorgehen nach Bränden sind im staatlichen Regelwerk in der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, als Berufsgenossenschaftliche Regel in der DGUV Regel 101-004 (bisher: BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“ und in der Richtlinie VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ des Gesamtverbandes d ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 22037
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben im Sic ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Berat ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels einer Betriebsanweisung ist im § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Unter Nr. 3.2 sind die Inhalte der Betriebsanweisung aufgeführt.Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich unter Nr ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmu ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung auch die Betr ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung auch die Betr ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
Da es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um Innenraumarbeitsplätze handelt (an denen nicht direkt mit Gefahrstoffen umgegangen wird), gilt nicht die Gefahrstoffverordnung zur Beurteilung der Exposition. Somit finden auch die nachgeordneten Regelwerke (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe und somit die Arbeitsplatzgrenzwerte) keine Anwendung. Eine Übersicht zur Beurteilung von Innenraumar ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
Nach TRGS 910 werden insbesondere für krebserzeugende Stoffe risikobasierte Konzentrationsgrenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) abgeleitet, für die die gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS 900 nicht aufgestellt werden können, weil es für krebserzeugende Stoffe meistens häufig keinen Schwellenwert für Konzentrationen ohne Wirkung gibt. Unter ERB sind die Stoffkonz ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ist.Entspri ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV schreibt für hautresorptive Stoffe - wie Toluol und Xylol- die Pflichtvorsorge vor (im Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 1c), wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Ansonsten greift die Angebotsvorsorge nach Teil 2. Zu prozentualen Anteilen wird hier keine Angabe gemacht.Die Frage der ...
Stand: 16.02.2022
Dialog: 21828
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nac ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Grundsätzlich gilt die Gefahrstoffverordnung -GefstoffV-. Konkretisiert wird diese durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" wird auf die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" verwiesen. Siehe u. a. Punkt 4.7 (2) (2) Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht eingehalten sind oder d ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 21264
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung wird von den Leit ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Zur Beantwortung Ihrer Anfragen ist der § 7 "Grundpflichten" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Hier steht u.a."(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen..."D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche Verpflich ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42205
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten Registrieru ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509