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Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" unter § 12 Abs. 7 genannte Forderung, dass beim Befahren von Gefällen und Steigungen die Last bergseitig geführt werden muss, wird zwar in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" wiederholt bzw. angesprochen, aber weder i ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafü ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Auch auf einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter zypriotischer Flagge fährt, sind Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.Die Rechtsquelle ist das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation.Sie finden die Rechtsquelle im § 116 Seearbeitsgesetz/SeearbG Das Seearbeitsübereinkommen, 2006, finden Sie hier: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/ ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 23525
Nein, in jedem Fall zwingend sind die Scheiben nicht.Allerdings muss ein Stapler/Flurförderzeug die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen, hier Anhang 1 Nr. 3.4.4. "Herabfallende Gegenstände":"Besteht bei einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer und mitfahrendem anderem Bedienungspersonal oder anderen mitfahrenden Personen ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder he ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b)Einrichtung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
Die Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Gebäude und im Freien, Schiffe sind dort nicht erfasst. Auf Schiffen findet das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) Anwendung. Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 16512
Die Konstruktion der Fahrzeugaufbauten unterliegt keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer technischen Norm.• Fahrzeuge vor April 2002. Keine Konstruktionsnorm• Fahrzeuge nach April 2002. Norm DIN EN 12642 (>3,5t) www.beuth.deDie folgenden Belastungswerte müssen gemäß der DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:Stirnwand 40% der Nutzlast, max. 5000 daN Prü ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 "Ausr ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen für eine den Arbeitsschutzanforderungen genügende Instandsetzung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m dem § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen.Nach Nr. 3.2 Absatz 4 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1112 "Instandhaltung" dürfen Instandhaltungsarbeiten nur von Besc ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr folgend ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."Hinweis:Weitere Informationen können sich in der DIN EN 1 ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43981
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die Qualifizierungsmaßn ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgü ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von La ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden und Besei ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat sich d ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" bestimm ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496