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Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Gem. § 2 Nr.2a der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beziehungsweise ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
Ein elektrisch betriebener Kaffeeautomat könnte zunächst sowohl der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) als auch der Richtlinie 2014/35/EU (bisher: 97/23/EG; „Niederspannungsrichtlinie“) unterliegen. Beide Richtlinien grenzen sich voneinander ab, d. h. ein Produkt kann nur einer der beiden Richtlinien unterliegen. Viele Haushaltsprodukte unterliegen der Richtlinie 2014/35/EU, obwohl von di ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
Entscheidend für die Anforderungen an die Sprache ist die jeweilige Anforderung in der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX). In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV.In § 6 Absatz 4 der 11. ProdSV ist vorgeschrieben, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen i ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 26770
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ist hi ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang I ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen B ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ent ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe od ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE-Kennzeichnu ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung nach der Maschinenri ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anford ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Als Hilfestellung zur Maschinenrichtlinie hat die EU-Kommission den „L ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886