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Hierzu ist in den FAQ's des Reach-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA folgendes nachzulesen: "0076 In welcher Sprache muss die "Information nach Artikel 33" zur Verfügung gestellt werden? Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 selbst macht keine Aussage darüber in welcher Sprache dieses "zur Verfügung stellen von Information" gemäß Artikel 33 zu erfolgen hat.Entscheidend ist, dass der Abnehmer die ihm z ...
Stand: 16.11.2018
Dialog: 42509
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
Nach dem Wortlaut der Durchführungsanweisungen zum § 2 Begriffsbestimmungen der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" zählen auch Montagearbeiten an baulichen Anlagen, z. B. aus Stahl und Leichtmetall, zu den Bauarbeiten im Sinne dieser Vorschrift. Deshalb ist für die von Ihnen beschriebenen Arbeiten auch eine Montageanleitung gemäß § 17 DGUV Vorschrift 38 erforderlich. Die Vorschrift richtet sich an d ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4998
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v. ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV: ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
Grundsätzlich gelten auf Baustellen die Anforderungen an Verkehrswege nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Ergänzend gilt nach der Nummer 5.2 Absatz 4 des Anhangs der ArbStättV für Verkehrwege auf Baustellen noch folgendes:"Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheits ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593
Retentionsbodenfilter sind abwassertechnische Anlagen im Sinne der DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen". Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Retentionsbodenfilter sind uns jedoch nicht bekannt.Neben der DGUV Vorschrift 22 ist die Arbeitsstättenverordnung mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) von Bedeutung.Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfa ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3474
Weder Baustellenverordnung (BaustellV) noch RAB geben für diesen Fall eine Lösung vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss der Planungsphase ein SiGe-Plan zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase gehört nur die Anpassung eines SiGe-Planes. Ein SiGe-Plan kann vom Koordinator der Ausführungsphase beim Bauherrn eingefordert werden. Der Erfolg ist ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3247
Auch die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10 "Begriffsbestimmungen" nimmt nur die "Maschinen und maschinentechnischen Anlagen" von den "baulichen Anlagen" aus. Es ist jedoch sinnvoll, auch elektrotechnische Anlagen als "maschinentechnische Anlagen" im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) anzusehen. Entscheidend ist die Eigenschaft dieser Anlagen, nicht aus Baustoffen im engeren Sin ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3245
Das grundsätzliche Befahrkonzept eines Dampfkessels muss bereits bei der konstruktiven Auslegung des Kessels berücksichtigt werden und muss in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben sein. Das Befahrkonzept berücksichtigt insbesondere die Anzahl, Größe und Anordnung von Einstiegsöffnungen, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten etc. und ist bereits für die Prüfung vor Inbetriebn ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42496
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes: ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
In der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 finden sich für den Einsatz von Leitern auszugsweise folgende Regelungen:"2.1 Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.2.2 Anbauteile sind Teile, die für das sichere Benutzen der Leiter zwingend erforderlich sind und nur ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
Auch für den Einsatz von Beschäftigten auf einer Straßenbaustelle - wie im vorliegenden Fall - gilt das Arbeitsschutzgesetz. Dieses schreibt eine Beurteilung der Gefährdungen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz vor.Zu dem Arbeitsplatz führen baustellentypische Verkehrswege, die in sich auch wieder Gefährdungen tragen. Deswegen sollten diese Gefährdungen auch mit beurteilt werden. Im Ergebnis w ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist durch uns nicht möglich, dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend ist hierbei, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder eine vereinfachte Kennzeichnung ausreicht.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoff ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Gemäß den Ziffern 3.1.13 u. 3.2.3 der DGUV Regel 114-017 "Gärtnerische Arbeiten" gilt folgendes:"Beim Mähen mit Freischneidegeräten sind vor Arbeitsbeginn die Tragegurte und Griffe entsprechend der Körpergröße einzustellen.Beim Mähen mit Freischneidegeräten ist persönliche Schutzausrüstung gegen Augenverletzungen und Gehörgefährdung zu benutzen.Vgl. GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschu ...
Stand: 05.11.2018
Dialog: 42498
Ja, diese sind zu kennzeichnen.In der ASR A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 7 hierzu folgendes nachzulesen:"Kennzeichnung(1) Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42497
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Anku ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476