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Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind (hierzu gehören z. B. auch Pressen), die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV ermittelten Fristen erfolgen ...
Stand: 28.09.2016
Dialog: 27554
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Durch Füllen und Entleeren von Behältern mit Flüssigkeiten, durch Umpumpen, Rühren, Mischen und Versprühen von Flüssigkeiten, aber auch beim Messen und Probenehmen sowie durch Reinigungsarbeiten können sich Flüssigkeiten oder das Innere von Behältern gefährlich aufladen. Die entstehende Ladungsmenge und die Höhe der Aufladung hängen von den Eigenschaften der Flüssigkeit, ihrer Strömungsgeschwindig ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 27530
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, "das ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Grundsätzlich ist eine Gefährdung durch Brand- oder Explosion immer innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu dokumentieren (§ 6 Abs. 8 GefStoffV).Ob eine detaillierte Ausweisung, also ein Ex-Schutzdokument im Sinne des § 6 Abs. 9 GefStoffV erstellt werden muss, hängt von weiteren Parametern ab. Das ist abhänging von den Feststellungen, die in § 6 Abs. ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur personengebunden ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Alle elektrischen und nicht elektrischen Geräte mit Eignung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (bzw. der 11. ProdSV) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG.Der Benutzer hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Explosionsschutzkonzepts und des Explosionsschutzdokuments die erforderlichen Schutzmaß ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 BetrS ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Bei einem "zugelassenen" Staubsauger handelt es sich um ein Gerät, welches geeignet ist für den Einsatz in explosionsgefährlicher Atmosphäre im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV. Die bis zum Jahr 1995 noch existierende Bauartzulassung gibt es seither nicht mehr. Bei Geräten mit Eignung für den bestimmungsgemäßen Betrieb in explosionsfähiger Atmosphäre handelt es sich immer um ein ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
Gemäß der für Betriebe des öffentlichen Dienstes geltenden DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich genutzte elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Hierzu beauftragt er in der Regel Elektrofachkräfte. Eine für Ihren Fall korrekte Minimallösung würde deshalb dari ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ( ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Spezielle Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz und Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Drohnen sind uns nicht bekannt.Bezüglich der Definition eines Arbeitsmittels nach Betriebssicherheitsverordnung weisen wir auf folgendes hin.Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle Gegenst ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
Der Fragestellung ist zu entnehmen, dass auf die Schutzeinrichtungen verzichtet werden muss, um neu entwickelte Produkte während der Erprobungsphase beobachten zu können. Eine Instandhaltungsmaßnahme ist hier aber nicht anzunehmen. Denn eine Instandhaltung inklusive des Erprobungsbetriebes der Anlage dient zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder deren Rückführung in diesen. In dem hier in Frage ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
Nach § 3 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Messungen und Berechnungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Dazu müssen Messverfahren und -geräte sowie eventuell erforderliche Berechnungsverfah ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864
Seit Herbst 2013 ersetzt die neue EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung" die bisherige EN 471:2003+A1:2007. (kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag). In dieser Norm sowie im Abschnitt 7 der EN 1150:1999 "Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch" sind Prüfungen beschrieben, sowohl was die Farbe des Hintergrundmaterials als auch, was das retroreflektierende Material der War ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 4917
Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist. Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ist (z ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B. - die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen, - d ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3958
Aus arbeitsmedizinischer und ergonomischer Sicht ist es wichtig, dass sog. Wetterschutzkleidung schädliche Einflüsse vor allem durch Nässe, Kälte und Wind verringert bzw. abhält. Die wesentliche Gefährdung besteht in einer Aus- bzw. Unterkühlung des Körpers mit daraus folgenden weiteren Belastungen vor allem des Kreislaufs und des Bewegungsapparates. Generell ist davon auszugehen, dass Arbeitnehme ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512