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Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung, der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelst ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 2420
Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG)Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeiten, ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkenn ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind die ei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...
Stand: 29.12.2023
Dialog: 20045
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Ge ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich die ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei d ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Die Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Es ist auch nicht erkennbar, ob es sich um einen jugendlichen oder erwachsenen Auszubildenden handelt. Zur Beantwortung können daher aus Sicht des Arbeitsschutzes nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden, wobei hier davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem Schulausflug um eine verbindliche Schulveranstaltung handelt und damit dem Berufschulun ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1) ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 21141
Eine Aufstellung darüber, wo Praktikanten speziell bei Tätigkeiten im Krankenhauspflegedienst eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Bei Personen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Nach § 28a JArbSchG hat der Arbeitgeber (der Krankenhausbetreiber) vor dem Beginn des Praktikums eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, welchen Gefa ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22525
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22211
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres Au ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 23271
Eine Unterschrift der Jugendlichen ist i.d.R. nicht erforderlich. Grundsätzlich muss bei Fragen der Unterzeichnung die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und Kindern (siehe dazu auch § 106 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) bedacht werden. Dies ist jedoch insbesondere für Verträge von Bedeutung, die für Jugendliche nachteilig sind oder sein können. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22379
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 20587
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe er ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19040
Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.Ist de ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19824