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Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ge ...
Stand: 24.12.2023
Dialog: 43868
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, jeder Frau die Beschäftigung während der Schwangerschaft und Stillzeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Deshalb ist jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau so zu gestalten, dass Leben und Ges ...
Stand: 13.12.2023
Dialog: 43860
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnu ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 24033
Versicherte (Arbeitnehmer) sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieses gilt uneingeschränkt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Rechtsgrundlage für den Versicherungsschutz ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) . Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung des A ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u. a. die E ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Ge ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeit ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung über den Kinderarbeitsschutz.Ne ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz nich ...
Stand: 25.11.2023
Dialog: 43855
Die Beschäftigung sehr junger Schüler/-innen in Laboratorien ist sehr problematisch.Es gilt:Grundsätzlich ist ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG auch für unter 14 jährige Schüler möglich. Hier gilt § 7 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 JArbSchG – demnach also auch die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 JArbSchG (siehe Ausführung unten!).Wie unten ausgeführt, gib ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich die ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz -MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Gebur ...
Stand: 10.11.2023
Dialog: 682
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung durch die Steharbei ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Eine Legaldefinition des Begriffs Schonarbeitsplatz ist uns nicht bekannt.Das heißt, es gibt nach unserer Kenntnis keine diesbezüglichen Regelungen auf gesetzlicher oder Verordnungsebene, die den Begriff näher spezifizieren.Nach allgemeinem Verständnis sind Schonarbeitsplätze Arbeitsplätze, auf denen Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Schwierigkeiten ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
Für "ältere Arbeitnehmer" gibt es keine eindeutige Definition bzw. Altersgrenze.In der Beschäftigungs- und Arbeitspolitik werden häufig Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr als "ältere Beschäftigte" bezeichnet. Gelegentlich wird diese Bezeichnung auch bereits auf Beschäftigte in der zweiten Lebenshälfte und damit ab dem 45. Lebensjahr angewendet.Die Aussage stützt sich auf die BAUA-Publikation "Alle ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 25256