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Es findet bei Ihnen ein Umbau statt. Die Arbeitsstätte ist nach den Maßgaben der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu gestalten.In § 8 ArbStättV findet sich hierzu folgende Information:"(1) Soweit für Arbeitsstätten, 1. die am 1. Mai 1976 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war oder 2. die am 20. Dezember 1996 eingerichtet waren oder mit dere ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht autom ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 12514
Der von Ihnen zitierte Passus aus der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (Anhang 3.4. Abs. 4) bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsraum mit Tageslichteinfall über Jalousien oder Vorhänge verfügen muss. Ob die Stärke des Tageslichteinfalls regulierbar sein muss, ist vielmehr abhängig von der Art der Tätigkeit. Konkretisierungen hierzu gibt es unseres Wissens nach noch nicht.Somit muss der Arbeitgebe ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 28188
Unter der Nummer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Türen:"(1) Die Lage, Anzahl, Abmessungen und Ausführung insbesondere hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume oder Bereiche richten.(2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.(3) Pendeltüren und -tore ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 5739
Werden in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, sind für die Türen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Anforderungen an durchsichtige Türen finden sich im Anhang unter der Nummer 1.7 Absatz 2.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen und Tore".Unte ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 6334
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"....(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräumen ...
Stand: 28.06.2018
Dialog: 24069
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ode ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Die ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
Gemäß Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.3, hat der Arbeitgeber Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahr oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe des Betriebes vorzuhalten.Diese Regelung dient ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073
Nach Nummer 4.2 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaft ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 28752
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Die Forderung zur Einrichtung von Ruheräumen ergibt sich aus Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können."Konkretisiert wird diese Forderung durch den Punkt 6 "Einrichtungen für schwanger ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18841
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen zur Ver ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen besc ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 1946
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und i ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Unter der Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschä ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 27294
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten sich ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854