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Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 "Info ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf) ist Dieselkraftstoff als krebsverdächtig in die Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung betrifft den Dieselkraftstoff (CAS-Nummer: 68334-30-5 ) selbst.Deshalb sollte der Kraftstoff auch nicht mit der Haut in Berührung kommen und es sind beim Umgang Schutzhandschuhe zu tragen (siehe auch Gestis-Stoffdatenbank) .Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschä ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 14766
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist zu dieser Thematik folgendes nachzulesen:Unter Nummer 4.1"(4) Ob neben einem Gefahrstoff weitere (Gefahr-)Stoffe/Chemikalien/Materialien in einem Lager gelagert werden dürfen, ist nach den Regeln in den folgenden Nummern und insbesondere der Nummer 7 sowie den Angaben im Sicherheitsdatenblatt zu prüfen."Unter Nummer 4.2" ...
Stand: 01.04.2019
Dialog: 42658
Im § 14 Abs.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 42647
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ist nicht mög ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. Dazu ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 "Info ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Bei Triazol handelt es sich nach Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung um einen fruchtschädigenden (entwicklungsschädigenden) Stoff der Kategorie 3. Kategorie 3 bedeutet, dass der Stoff wegen einer möglichen fruchtschädigenden Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis gibt. U. a. der GESTIS - Stoffdatenbank kann entnommen werden, dass der Stoff mit Xn (gesundheitsschädlich) zu kennzeichnen i ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht ausreichend sind, müssen mindestens ebenfalls die Maßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" der GefStoffV getroffen werden: Wenn hierbei keine Substitution durch weniger gefährliche Stoffe und Gemische möglich ist, sollte vorzugsweise ein „geschlossenes System“ bei der He ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Für Asbestprodukte gibt es keine Verwendungsbeschränkung, sondern ausschließlich ein Verwendungsverbot. Das bedeutet, dass einmal entfernte Asbestprodukte nicht wieder eingebaut werden dürfen. Das bedeutet ferner, dass es sich hier asbestbezogen um einen Abbruch, nicht aber um eine Instandhaltungsarbeit handelt.Begründung:Die Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstof ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenbl ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen eine der Bestimmu ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt werden, die zum For ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter Punkt1 "Anwendungsbereich" folgendes erläutert:"(1) Diese TRGS konkretisiert die §§ 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativer Gefährdung. (2) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt die konkrete Auswahl der Schutzmaßnahmen nach Nummer 4 bis ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 16522
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Nach Artikel 2 der EU-GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist ein Stoff ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträc ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 14739