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Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Auf ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist in ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Wenn Sie als Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen können, benötigen Sie für diese Tage eine Bescheinigung des Unternehmers.Als Aufzeichnungen gelten in Ihrem Fall:SchaublätterEintragungen auf der FahrerkarteAusdrucke aus dem digitalen KontrollgerätAufzeichnungen gemäß Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85Aufzeichnungen gemäß Kapitel III ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei entspre ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 A ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Ja!Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende der r ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im Arbeitszeitg ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn- u ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer a ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637
Im Arbeitszeitgesetz werden zu Fortbildungszeiten/Qualifizierungsmaßnahmen explizit keine Aussagen getroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass auf vom Arbeitgeber veranlassten Arbeitszeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden sind. Andererseits stellen Aus- und Fortbildungszeiten eine besondere Form der Tätigkeit dar, die, sofern sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und ni ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Die Frage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Regelungen zur Ruhezeit relevant. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen in Verkehrsbetrieben abweichend von § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Daneben gilt in Verkehrsbetrieben eine verkürzte Ruhezei ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo inner ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187