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Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
Eine 16-jährige Jugendliche darf in einem Altenheim bis 23 Uhr und an Wochenenden beschäftigt werdenBegründung:Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gelten auch für den Bundesfreiwilligendienst. Das ergibt sich aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG):§ 13 Abs.1 BFDG:"Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitss ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 30090
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld obliegt in Fällen des § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dem Arbeitgeber.Der Mutterschutzlohn setzt sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 Euro pro Kalendertag) und (sofern der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt) einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Arbeitslohn.Der Arbeitgeber ist ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 8802
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 1028
Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit.Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) zulässig. Dazu muss der Arbeitgeber einen schriftlichen, begründeten Antrag stellen.Wenn Sie während de ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 16732
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 16132
Zur Grippeimpfung in der Schwangerschaft wird seitens der Impfstoffhersteller darauf verwiesen, dass gezielte Studien dazu fehlen, Schäden aber nicht bekannt sind. Eine Impfung wird unter Risiko-Abwägung empfohlen. Im Falle einer Impfindikation in Form eines individuell erhöhten Erkrankungsrisikos sollte - bevorzugt im zweiten Drittel der Schwangerschaft - zur Impfung geraten werden. Bei einer dro ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3291
Wir gehen hier davon aus, dass mit der Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung die vorgeschriebene Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- gemeint ist. Inhalt und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sind in § 37 JArbSchG geregelt. Allerdings sind die Vorgaben nur sehr allgemein gehalten. Die Untersuchung selbst erfolgt nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchu ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 2222
Die Fragestellung zielt auf das Gebiet des Arbeitsrechtes und betrifft weniger das Arbeitsschutzrecht. Zum Arbeitsrecht bieten wir jedoch keine Beratung an. Zur Orientierung kann jedoch Folgendes unverbindlich gesagt werden:Nach Ablauf der Elternzeit gilt das normale Arbeitsvertragsrecht fort. Die Vertragspartner haben Anspruch darauf, dass die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen eingehalten ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3551
Die gesetzlichen Schutzfristen sind im § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt 6 Wochen, sofern die Schwangere sich nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, bei Ihnen also der 15. Oktober. Entbindet eine Frau nicht an dem voraussich ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 3541
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.Bei einem von vornherein unbefristeten Arbeitsverhältni ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 23170
IPL-Geräte erzeugen kurze, energiereiche Lichtimpulse und werden häufig zur Haarentfernung eingesetzt. Eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch IPL-Geräte kann jedoch ausgeschlossen werden. Es liegt somit keine unzulässige Tätigkeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes vor.Auf die Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 18690
Nach dem Bundesurlaubsgesetz - BUrlG steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu, § 3 Abs. 1 BUrlG. Grundlage für die 24 Werktage ist, dass sechs Tage die Woche gearbeitet wird. Werktage sind dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Samstage zählen als somit Arbeits- bzw. Werktage. Der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschä ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 18603
"Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.Gese ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder dieGemeindeunfallversicherungen. Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden soll – eine ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 2787
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211