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Unterliegt ein Zivildienstleistender dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
KomNet Dialog 1028
Stand: 18.04.2018
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende
Frage:
Zivildienstleistender im Krankenhaus Unterliegt ein Zivildienstleistender dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ?
Antwort:
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).
Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.