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Unterliegt ein Zivildienstleistender dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

KomNet Dialog 1028

Stand: 18.04.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende

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Frage:

Zivildienstleistender im Krankenhaus Unterliegt ein Zivildienstleistender dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ?

Antwort:

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).


Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.