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Wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis des Brutto- oder Nettogehaltes berechnet?

KomNet Dialog 8802

Stand: 24.04.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung

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Frage:

Wie wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet? Der AG meiner Frau (Gehaltsempfänger) berechnet das durchschnittliche NETTO-Tagesgehalt basierend auf den letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz und zieht die 13,- / Tag, welche die Krankenkasse erstattet davon ab. Soweit scheint mir das richtig. Allerdings wird jetzt der verbleibende Betrag (Zuschuss des AG) als BRUTTO-Gehalt angerechnet und versteuert. Meiner Meinung nach darf das aber nicht sein, da die Basis das NETTO-Gehalt war. Aus diesem Grund "fehlen" meiner Frau jetzt ca. 500,- Euro netto pro Monat in der Zeit des Mutterschutzes. Ist das korrekt? Vielen Dank.

Antwort:

Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld obliegt in Fällen des § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dem Arbeitgeber.


Der Mutterschutzlohn setzt sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 Euro pro Kalendertag) und (sofern der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt) einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Arbeitslohn.


Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen diesen 13 Euro und dem auf einen Kalendertag entfallenden Netto-Arbeitsentgelt als Zuschuss zu zahlen.

Die Lohnsteuer ist in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie vom Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Eintragung in der Lohnsteuerkarte für das Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Berechnungszeitraum zu berechnen und einzubehalten ist. Das Mutterschaftsgeld und der berechnete Arbeitgeberzuschuss sind dann steuer- und sozialabgabenfrei. Sie werden aber in den steuerlichen Progressionsvorbehalt einbezogen.


Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir in steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen keine Beratung durchführen können und dürfen. Auf die Informationen im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weisen wir hin.