Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Hat man nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit?

KomNet Dialog 3551

Stand: 17.04.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

Favorit

Frage:

Meine Frau möchte nach drei Jahren Erziehungsurlaub nicht mehr in Vollzeit, sondern nur noch in Teilzeit arbeiten. Hat Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch? Der Arbeitgeber will evtl. einen befristeten Teilzeitarbeitsvertrag abschliessen. Ist dieser befristete Teilzeitvertrag rechtens?

Antwort:

Die Fragestellung zielt auf das Gebiet des Arbeitsrechtes und betrifft weniger das Arbeitsschutzrecht. Zum Arbeitsrecht bieten wir jedoch keine Beratung an. Zur Orientierung kann jedoch Folgendes unverbindlich gesagt werden:


Nach Ablauf der Elternzeit gilt das normale Arbeitsvertragsrecht fort. Die Vertragspartner haben Anspruch darauf, dass die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen eingehalten werden. Will ein Beschäftigter eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags, bedarf dies der Zustimmung des Arbeitgebers.


Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit kann sich evtl. aus dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG ergeben.


Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeit zu fördern, die Voraussetzung für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Eine unter mehreren Voraussetzungen für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist z. B. die, dass der Arbeitgeber (unabhängig von der Anzahl der Personen in der Berufsbildung) in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit bestimmt § 8 TzBfG.


In der vorliegenden Sache wird ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und/oder soweit vorhanden bei der Personalvertretung empfohlen. Die Arbeitsgerichte bieten zum Teil kostenlose oder kostengünstige Beratungen an. In einigen Städten gibt es ebenso eine öffentliche Rechtsauskunft.