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Muss ich mir Sorgen machen, dass mein Arbeitgeber mich nicht wieder einstellt, wenn ich ihm sage, dass ich während der Elternzeit wieder schwanger geworden bin?

KomNet Dialog 16732

Stand: 17.04.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz

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Frage:

Nach einer zweijährigen Elternzeit muss ich in gut 2 Wochen wieder arbeiten. Ich bin jedoch wieder schwanger und der Arbeitgeber stellt sich schon quer, mich wieder einzustellen. Muss ich mir Sorgen machen, dass er mich nicht wieder einstellt, wenn ich ihm das sage, oder muss er mich wieder einstellen?

Antwort:

Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit.


Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) zulässig. Dazu muss der Arbeitgeber einen schriftlichen, begründeten Antrag stellen.


Wenn Sie während der Elternzeit wieder schwanger werden, besteht weiterhin Kündigungsschutz. Dieser ergibt sich aus § 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG und gilt während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.


Umfangreiche weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie zudem unter https://www.mags.nrw/mutterschutz