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In den "Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung" auf der Seite des BMAS wird u.a. Folgendes ausgeführt:"Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (BAG-1 ABR 22/21) beschlossen?Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichn ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres fällt. ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
Eine Belastungsanalyse nach TVÖD soll die für den Bereitschaftsdienst typischen Belastungen betrachten, also vor allem die Belastungen, die durch die Länge der Arbeitszeit, die Lage und Länge des Bereitschaftsdienstes (Nachtarbeit? Schichtarbeit? Wochenende? Schichtlänge?), die Häufigkeit des Bereitschaftsdienstes usw. auftreten. Dazu gehört auch eine Stellungnahme, warum von den tariflich vereinb ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars. F ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung an ei ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich- die werktägliche Arbeitszeit und- die Lage des WerktagesWerktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher Arbeit ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz nic ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist in ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei entspre ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn- u ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im Arbeitszeitg ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 A ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Ja!Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende der r ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21647
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637