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Nein, die Sicherheitsdatenblätter müssen beim Verkauf übergeben werden. Das kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Jeder Erwerber hat das Recht auf ein fehlerfreies nach Möglichkeit aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt. Siehe Anhang II der REACH-Verordnung 1907/2006 EG. ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43259
Diese Frage wird durch die VO (EG) Nr. 1907/2006: REACH-Verordnung in Kap. 2 Artikel 3 „Begriffe“ beantwortet:Unter Nr. 9 heißt es dort: ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die…einen Stoff herstellt. Zusätzlich steht dort unter Nr. 8: Herstellung ist die Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand.Beide Fälle zielen nur auf einen Stoff ab, jedoch nicht auf ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
Als gasgefährdete Bereiche werden solche Bereich genannt, in denen arbeitsschutzrechtlich gefährliche Arbeiten vorliegen. Ob die Arbeitsbereiche oder Arbeiten als gefährlich eingestuft werden bzw. für welche dann weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen, muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben.Zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung, wann eine Gefährdung bzw. eine gefährliche Arbeit ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 11172
Nach § 6 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausg ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das bedeutet ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 8953
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutz ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht ausreichend sind, müssen mindestens ebenfalls die Maßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" der GefStoffV getroffen werden: Wenn hierbei keine Substitution durch weniger gefährliche Stoffe und Gemische möglich ist, sollte vorzugsweise ein „geschlossenes System“ bei der He ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU nicht aus ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw. Erlaubnisvorbeh ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
Nein, dies ist nicht zulässig. Hier greift der § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Persone ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42191
Maßgeblich sind die Angaben für das Produkt/Gemisch wie auf dem Etikett angegeben, nicht eine eventuelle Einstufung von Einzelkomponenten in Reinform.Der Ausschluss einer geringen Gefährdung entsprechend TRGS 400 greift bei Verwendung des angegebenen Produktes daher nicht. (Im Umkehrschluss ist die Annahme einer geringen Gefährdung in der Gesamtschau der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich möglic ...
Stand: 31.01.2018
Dialog: 42183
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium für die Eins ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
In § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaft ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche. "Diese BGI/GUV-I (TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, ana ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
Es wird nicht für jeden Stoff eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt. In der Gefährdungsbeurteilung werden der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsbedingungen begutachtet. Sie stellen darin fest, ob die Beschäftigten an einem bestimmten Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen umgehen und ob diese Gefahrstoffe freigesetzt werden. Sind Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt, müssen Maßna ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Die Begriffsverwirrung hängt damit zusammen, dass bei der Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen Übergangsfristen gegolten haben. Während eines bestimmten Zeitraumes war es möglich, nach neuem Recht (Kategorien 1a, 1b und 2) oder nach altem Recht (Kategorien 1, 2 oder 3) zu kennzeichnen. Unterschiede gab es auch, was die Kennzeichnungspflicht von Stoffen oder Gemischen (früher: Zubereitungen) ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
Bei den Akkumulatoren handelt es sich wahrscheinlich um eine wartungsfreie Ausführung. Dies entspricht dem Stand der Technik. Sind die Akkumulatoren wartungsfrei, dann hat man keinen offenen Umgang mit den Säuren. Somit reicht eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels gem. Betriebssicherheitsverordnung aus. Bei dem Notstromdiesel gibt es einen Tagestank, der i.d.R. aus einem Fass oder einem ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
In dem geschilderten Fall handelt es sich um Tätigkeiten mit sicher umschlossenen Gefahrstoffen. Hierfür gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Für diese Tätigkeiten ist grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn nicht hierfür ein verfahrensspezifisches Kriterium (VSK) entwickelt und allgemein gültig festgestellt wurde. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sich aus der Gef ...
Stand: 20.12.2015
Dialog: 1977
Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV-R ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25366