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Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
Wie in der Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zu entnehmen, gilt folgendes:"(4) Der Zustand des ausgewählten persönlichen Gehörschutzes ist nach TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen" in regelmäßigen Abständen zu überprüfen."In der TRVL Lärm Teil 3 finden Sie nun folgende Informationen:"6.5 Überprüfung des ausgewählten persönlichen Gehörschutzes(1) Der Arbeitgeber h ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42783
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Gemäß der ArbStättV ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 – Lärm. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbV). Der Begriff des Lärmkatasters wird in dieser Verordnung nicht mehr verwandt.Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschu ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 12083
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsr ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Vibrationen ist in Deutschland durch die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt und ist daher auch für die Beschäftigten in Diskotheken gültig. Um eine Gehörgefährdung bei Beschäftigten zu verhindern, macht die LärmVibrationsArbSchV Vorgaben, wozu u. a. die Einhaltun ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Forschungsbericht Fb 1030 "Lärm in Bildungsstätten" veröffentlicht, in dem pädagogische und gestalterische Empfehlungen zur Lärmminderung gegeben werden. Der Forschungsbericht Fb 1030 kann hier heruntergeladen werden.Relevante Rechtsvorschrift ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.Auf die vom Institut für Arbeitss ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 2052
In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen. In de ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h aus der LärmVibrationsArbSchV ist einer der wichtigsten Kennwerte zur Beurteilung der Gehörgefährdung. Im Zusammenhang mit Geräuschmessungen an Arbeitsplätzen werden alle auf eine Person, oder bei Aufenthalt an bestimmten Orten, einwirkenden Schallereignisse erfasst und bewertet. Die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 27838
Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird. In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z.B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind. Durch die Nutzung eines Bluetooth oder Fm-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhöre ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
Für die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen und Anlagen sind eindeutige Absprachen und Verträge zwischen Käufer und Verkäufer eine wesentliche Voraussetzung.Der Maschinenhersteller ist verantwortlich für die Höhe der Geräuschemissionen seiner Maschine/Anlage. Die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten am Arbeitsplatz (Expositionswerte aus der LärmVibrationsArbschV) kann in der Regel nicht garan ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions-S ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen, minderjährig ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
Unter dem Leitgedanken der Lärmminderung ist eine der Hauptaufgaben die Beschreibung der Geräuschsituation für den Bereich einer Arbeitsstätte. Hierzu werden normalerweise die folgenden Schritte durchgeführt: - Bestimmung von Arbeitsplätzen und deren zugehörigen Immissionsgrößen; - Bestimmung der personenbezogenen Arbeitsplätze und deren zugehörigen Expositionen; - Bestimmung aller Schallquellen u ...
Stand: 25.04.2014
Dialog: 19393
Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden. Die Ergebnisse ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19020
Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV - gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten. Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden. In den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV - TRLV Lärm - werden für besonders gef ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898