Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Kann bei stark schwankenden Lärmexpositionswerten ein Monats-Lärmexpositionspegel zu Bewertung herangezogen werden?

KomNet Dialog 19020

Stand: 22.07.2013

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

Favorit

Frage:

Nach § 15 LärmVibrationsArbSchV kann die die zuständige Behörde in besonderen Fällen auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass für Tätigkeiten, bei denen die Lärmexposition von einem Arbeitstag zum anderen erheblich schwankt, für die Anwendung der Auslösewerte zur Bewertung der Lärmpegel, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, anstatt des Tages-Lärmexpositionspegels der Wochen-Lärmexpositionspegel verwendet wird, sofern 1. der Wochen-Lärmexpositionspegel den Expositionswert L (tief) EX,40h = 85 dB(A) nicht überschreitet und dies durch eine geeignete Messung nachgewiesen wird und 2. geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen auf ein Minimum zu verringern. Sind auch Ausnahmeregelungen denkbar, um einen längeren Zeitraum als Bewertungsgrundlage zu verwenden, z.B. einen Monats-Lärmexpositionspegel?

Antwort:

Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden. Die Ergebnisse und die damit verbundenen Maßnahmen sind dann in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitssituation für diese Arbeitstage getrennt zu betrachten.