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Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen:Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.6 folgendes nachzulesen:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und i ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Unter der Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschä ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 27294
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten sich ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Ja, persönliche Schutzausrüstung muss bereitgestellt werden.Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert:"b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,"Nach § 1 ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42307
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Nach Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Tec ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 42305
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräu ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Vorausset ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt, dass aus gesundheitl ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholun ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten mit R ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Reicht ein Sichtschutz bzw. eine sog. Schamwand zu den Urinalbecken?2. Wie soll dieser Vorraum ausgestaltet sein?3. Gibt es bestimmte Abmaße von Vorräumen?4. Gibt es bei Sanitärcontainer Ausnahmen bzgl. der Abmessungen nach Nr. 5.3 der ASR A 4.1? Zu1Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ Nr. 3„Begriffsbestimmungen“ ist ein ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt. Die Forderun ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274