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Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Die Mindestangaben, die ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss, sind im § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführt (vergl. auch Punkt 5.8 der TRGS 400): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1 ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 22273
Nach § 7 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist „(…) der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) (…) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten ...
Stand: 25.10.2017
Dialog: 13064
In § 6 (12) der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" wird unter Punkt 5.8 näher auf das Gefahrstoffverzeichnis eingegangen. Hier ist unter Absatz 2 folgendes nachzulesen: "Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu h ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 22120
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefa ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium für die Eins ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
Nach § 2 (1) Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sind Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung:1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen, die di ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten Registrieru ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
In § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaft ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Ein solcher Nickel-Grenzwert für wassermischbare Kühlschmierstoffe (KSS) ist hier nicht bekannt, weder auf gesetzlicher Grundlage noch im Rahmen einer Technischen Regel. KSS sind komplexe Gemische unterschiedlichster Zusammensetzung. Allerdings enthalten sie von Haus aus keine ionischen Nickelzusätze. Diese sind vielmehr Verschmutzungseinträge, wenn nickelhaltige Legierungen damit bearbeitet werde ...
Stand: 04.09.2017
Dialog: 30186
Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe und ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
Die Definition des Arbeitsplatzgrenzwertes findet sich im § 2 Abs.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalge ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, auf sie verweisen. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes und die Verpflichtung, es dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, ist die REACH- ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Hinweis: die in der Frage angesprochene BGI/GUV-I 850-0 hat eine neue Bezeichnung: DGUV-Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Die DGUV-Information 213-850 und die TRGS 526 "Laboratorien" haben identische Anwendungsbereiche. "Diese BGI/GUV-I (TRGS 526) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, ana ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 14269
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Grundsätzlich ist es im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert, wenn die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente auf der Verpackung denen im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) entsprechen. Zum Teil müssen diese auch gleich sein, allerdings gibt es Ausnahmen. Da ein Händler nicht verpflichtet ist einem privaten Endverbraucher ein SDB zur Verfügung zu stellen, muss er dennoch dafür S ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311