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Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
und Sprache zugänglich gemacht wird.Hieraus ist ersichtlich, dass erst eine Gefährdungeburteilung zu erstellen ist und daraus folgend eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft und damit nicht entsprechend gekennzeichnet ist, dennoch nach den Kriterien der Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoff gelten kann und somit bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist, wodurch auch die Erstellung einer Betriebsanweisung notwendig ist. ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Es gilt der § 14 Abs. 1 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte.Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 ""Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach Nummer 4.1 Absatz 5 sind die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden. ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten mittels einer Betriebsanweisung ist im § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Unter Nr. 3.2 sind die Inhalte der Betriebsanweisung aufgeführt.Die Beantwortung Ihrer Frage findet ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 23439
Ergebnissen sind dann die Maßnahmen nach dem gefahrstoffrechtlichen gestuften Maßnahmenkonzept zu veranlassen (siehe hierzu auch die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben).Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass den Beschäftigten eine gefahrstoffrechtliche schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, zugänglich gemacht ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.(...)"§ 14 Abs. 1 GefStoffV:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1. Informationen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
bei den zusammengefassten Gefahrstoffen übereinstimmen. Unter dem Punkt "Gefahrstoffbezeichnung" in der Betriebsanweisung werden dann alle Gefahrstoffbezeichnungen eingetragen, für die diese Betriebsanweisung gilt. Oft ist es sogar sinnvoll, Gefahrstoffgruppen zu bilden, damit die Zahl der ausgehängten Betriebsanweisungen übersichtlich bleibt und im Gefahrfall schnell die richtige Betriebsanweisung zu Rate gezogen ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
-Arbeitsschutz")" sowie die „Ergebnisse der Marktrecherche zum Thema E-Arbeitsschutz" der BAuA vor.Die „Anleitung zur Erstellung einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe" und die „Anleitung zur Erstellung einer Betriebsanweisung für Maschinen" finden Sie unter den GDA-Praxishilfen auf der Seite der GDA.Wir weisen insbesondere auf die Seite „Betriebsanweisungen" der BG RCI, die Seite „Betriebsanweisungen ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 44081
Betriebsanweisungen (BA) werden vom Arbeitgeber bzw. verantwortlichen Führungskräften bereitgestellt. Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung an die Beschäftigten. Grundlage dazu ist u.a. § 14 Gefahrstoffverordnung und § 9 Betriebssicherheitsverordnung. Es ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen mit einzubeziehen ...
Stand: 20.02.2022
Dialog: 16047
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366