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Bei der Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für einen Betrieb erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten der Verwaltung und der Produktion des Betriebes.Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 und damit verbunden die Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung erfolgt ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42676
In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13400
/ Betriebsarzt und Sifa bedeutet, dass aus dem Gesamtvolumen der Grundbetreuungszeit auf jede dieser Fachdisziplinen mindestens 20 %, jedoch nicht weniger als 0,2 Std. pro Beschäftigtem und Jahr entfallen. Damit soll erreicht werden, dass beide Fachdisziplinen mit einem Mindestanteil in die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen einbezogen werden. Der Text in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 hierzu lautet ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
der Gefährdungsbeurteilung noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsaufgaben, die als Aufgabengebiete der Grundbetreuung genau bezeichnet sind. Deshalb ist es nicht im Sinne der DGUV Vorschrift 2, die für die Grundbetreuung ermittelte Einsatzzeit ausschließlich auf die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Insbesondere können nicht Zeiten aus anderen Jahren für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
/dguv-vorschrift_2/downloads/wz_liste.pdfDort wird für die Wirtschaftsklasse (WZ) 50.2, die der Gruppe II zugeordnet ist, eine Einsatzzeit für jeden Mitarbeiter von 1,5 Stunden gefordert. Eine Unterscheidung nach Einsatzort, also Bürotätigkeit oder eine Arbeit als Besatzungsmitglied, erfolgt nicht.Historisch gab es früher eine Regelung, bei der für Schiffsbesatzungen noch 150 Minuten und für "Landvolk ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h Gruppe III 0,5 h 1187 50.1 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X 1190 50.2 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung,jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
" sind die Aufgaben und die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschrieben. Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert. Die unter den betriebsspezifischen Teil der Betreuung fallenden Aufgaben finden sich in Abschnitt 3 der Anlage 2 und werden im Anhang 4 näher erläutert.Es werden keine Vorgaben ...
Stand: 21.04.2022
Dialog: 42434
Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde ...
Stand: 08.10.2021
Dialog: 22060
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Gemäß DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält eine Regelung ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
von nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen (vergleiche § 6 Absatz 1 Satz 4 Arbeitsschutzgesetz). Saisonkräfte werden über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Jahr anteilig berücksichtigt."Auf die Seite "Saisonarbeitnehmer" wie auch auf das "Merkblatt Saisonarbeitskräfte" der Deutschen Rentenversicherung möchten wir informativ hinweisen. ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 44072
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 17465
Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25325
der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen."Hinweis:Auf die "DGUV Vorschrift 2: Häufig gestellte Fragen - FAQs" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt:"Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverh ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 18736
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen.So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung notwendig machen, anrechenbar ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673