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zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit der Gerüstabnahme beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.Unabhängig von der Bestellung hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die befähigte Person den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 genügt.Ergänzender Hinweis:Gemäß Anhang 1 "Besondere ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk haben oder die durch eine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit und entsprechende Unterweisung über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.Hinweis:Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in der DGUV Information 201-011„Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten". ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. [...]Bei der Gefährdungs ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
- und Montagegerüsten" ist unter Abschnitt 2.3 „Akteure" Folgendes zur qualifizierten Person nachzulesen:„Qualifizierte Person Person, die ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin mit der Inaugenscheinnahme des Gerüstes vor bzw. während der Nutzung des Gerüstes durch Beschäftigte beauftragt. Dazu können z.B. Personen gehören, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- bzw. Montagegewerk haben ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen der Bet ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
nicht standsicher sind, vor der Verwendung verankert werden. Die Ständer eines Gerüsts sind vor der Möglichkeit des Verrutschens zu schützen, indem sie an der Auflagefläche durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch ein anderes, gleich geeignetes Mittel fixiert werden. Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
zur Verfügung. Ist das Gerüst fertig montiert, muss der Arbeitgeber, der das Gerüst erstellt hat, dieses auf die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion prüfen. Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren, am besten in Form eines Prüfprotokolls.Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst an gut sichtbarer Stelle ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: • Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes• Gerüstbauart• Last- und Breitenklasse• Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
gilt für Selbständige dann, wenn sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Berufsgenossenschaften, wie z. B. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Weitere Informationen finden Sie auch bei der DGUV.Hinweis:Auch ein privater Bauherr wird durch seine Tätigkeit gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen, möglicherweise mit dem Auf-, Ab- oder Umbau verbundenen Gefährdungen.Der fachkundigen Person, die die Gerüstarbeiten beaufsichtigt, und den betroffenen Beschäftigten muss der in Nummer 3.2.2 ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
Beschäftigten gemäß § 12 der BetrSichV entsprechend unterwiesen sein.Hinweis:Technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen (Umwehrungen, Abschrankungen, Zutrittsbeschränkungen) haben in jedem Fall Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen (Rettungsgeschirr). ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
. gegen Vorgaben das Bauherrn oder Auftraggeber verstoßen und andere Verbraucher zum Einsatz bringen. Dies muss nicht einmal beabsichtigt sein, sondern kann aus Unwissenheit geschehen.Da die PRCDS (mobile Fehlerstromschutzschalter) die Sicherheit aber auf jeden Fall erhöhen und dem Stand der Technik entsprechen, sind diese, unter Beachtung der Grundpflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
verwendet werden. Treppentürme sind mehrläufige Treppen, die aus serienmäßig hergestellten Bauteilen bestehen und turmartig ausgebildet sind. Gerüsttreppen sind Treppen aus serienmäßig hergestellten Gerüstbauteilen, die als Zugang zu Arbeits- und Schutzgerüsten verwendet werden. Ob bzw. wo ein Bordbrett am Treppenturm montiert werden muss, ist in erster Linie der Aufbau- und Verwendungsanleitung bzw ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 beschriebe ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486