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Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden. Das heißt, wenn Sie wesentliche Änderungen an einem Produkt -wie einer Leiter- vornehmen ist es möglich, dass vom ursprünglichen Hersteller durchgeführte Prüfungen nicht mehr bestanden werden. Der Hersteller kann für die Sicherheit seines Produktes an dem wesentliche Änderungen durchgeführt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
. a. nur solche Paletten auf den Markt zu bringen, die den vorgesehenen Anforderungen nach § 3 "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" Absatz 2 des ProdSG genügen, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt (hier Palette) der Anforderung entspricht ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
Bereitstellen auf dem MarktEntsprechend § 3 Absatz 1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) darf ein Produkt, das einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 unterliegt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es1.die in den Rechtsverordnungen vorgesehenen Anforderungen erfüllt und2.die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Für die Bereitstellung von Leuchten auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (Verkauf, Vermieten, Verschenken, etc.) ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) anzuwenden. Die 1. ProdSV dient zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) in nationales Recht. Diese Vorschriften befassen sich mit der Sicherheit von Produkten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
für Maschinen" muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der MRL einhalten und damit z. B. auch eine EG-Konformitätserklärung nach MRL ausstellen und beilegen sowie eine Betriebsanleitung mitliefern. In diesem Fall greift die NSpRL nur noch über Anhang I, Nr. 1.5.1 MRL hinsichtlich ihrer Schutzziele.“Die DGUV-Information (FB HM-090) unterscheidet die folgenden Einzelfälle:2.1 Maschinenhersteller2.2 Externer ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
oder unvollständigen Maschinen ist, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.Der für den Zusammenbau Verantwortliche wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss somit alle Anforderungen der MRL erfüllen:a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Konformitätsbewertungsverfahren durch oder lassen es durchführen.Wurde anhand dieses Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass die Maschine oder ein dazugehöriges Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III entspricht, stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 21 aus und bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 24 an.(3) Die Hersteller bewahren ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben sind. Der Schutzleiterstrom gehört grundsätzlich nicht zu diesen Angaben. Der Hersteller muss sich jedoch vergewissern, dass die in den einschlägigen Normen angegebenen Grenzwerte eingehalten sind oder er muss die Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Zum Nachweis hat er technische Unterlagen zu erstellen und diese ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Teil B erstellt werden.Zitat: "Sie umfassen:a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:...- die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:i) eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die angewandt wurden und eingehalten werden,ii) eine Beschreibung der zur Abwendung ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
der Richtlinie 2006/42/EG ausgestellt wurde.Teil dieser speziellen technischen Unterlagen ist u. a. eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die angewandt wurden und eingehalten werden. Hierunter können auch die elektrischen Gefährdungen fallen.Da die Verkabelung und Steuerung nach Ihrer Schilderung aber nicht Teil der unvollständigen Maschine ist, können die elektrischen ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
gem. § 3 Abs. 2 ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Eine Prüfpflicht durch Dritte (z. B. TÜV) besteht nicht. ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685