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Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten nicht als ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Grundsätzlich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Hauses (bei Spaziergängen, Arztbesuchen usw.) in 1:1 Betreuung begleiten.Aber auch hierbei hat der Arbeitgeber die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
))Des Weiteren hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 3 MuSchG sicherzustellen, dass sich eine schwangere Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Ihr Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 MuSchG zu erstellen und die erforderlichen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
werden.Die Frage, wo sich das Kind außerhalb der Stillzeit aufhalten kann, regelt das Mutterschutzgesetz hingegen nicht.Im konkreten Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein sind im Leitfaden zum Mutterschutz aufgeführt. ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
zu minimieren. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die werdende Mutter nur freigestellt werden muss, wenn der Termin für die Vorsorgeuntersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.Bei schwangeren Beamtinnen richtet sich die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der Dienstfürsorge und entsprechenden dienstrechtlichen Bestimmungen. Diesbezügliche Fragen sollten direkt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Werdenden und stillenden Müttern ist während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen (siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 4.2 Punkt 6).Sonn ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
müssen werdenden und stillenden Müttern jedoch während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit Einrichtungen bereitgestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen setzen, hinlegen und ausruhen sowie stillen können.Die Einrichtungen müssen nach Punkt 6 Abs. 1 und 2 ASR A4.2 "am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann."Aber auch diese Forderung könnte durch das Ausruhen im Fahrzeug oder das Mitnehmen einer Sitzgelegenheit erfüllt werden.Kritischer ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
maßgebend ist:wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Totgeburt: Keine Lebensmerkmale außerhalb des Mutterleibs und bei Geburtsgewicht ab 500 g oder Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche)Für weitere Informationen verweisen wir auf den Leitfaden ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 7 MuSchG jedoch nicht.Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
), wenn er Sie außerhalb der Schutzfristen aufgrund von teilweisen oder vollständigen Beschäftigungsverboten nicht mehr beschäftigen darf. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält die zusätzlichen Kosten im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. (Beispiel: ist die Schwangerschaft im Monat August eingetreten, errechnet sich der Durchschnittsverdienst aus den (Brutto)Gehaltszahlungen der Monate Juli, Juni und Mai).Damit liegt der Berechnungszeitraum außerhalb der Zeit der Schwangerschaft. Eine werdende Mutter soll einschließlich der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen verdienstmäßig so gestellt werden wie vor Beginn ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120