Ergebnisse 1 bis 20 von 215 Treffern
Die Berechnung der Einsatzzeiten ist duch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 komplett überarbeitet worden und läßt sich nicht mehr mit den in der Vergangenheit ermittelten bzw. vorgegebenen Zeiten vergleichen.Bei dem neuen System besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben.Vor- und Nacharbeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 nicht näher angesprochen. Allerdings enthält die Grundbetreuung gemäß Anlage 2 das Aufgabenfeld 9 mit folgenden Aspekten:9 Selbstorganisation9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert.Die Beratung des Unternehmers zu "Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen" gehört danach gemäß Ziffer 6.1 Abschnitt 2 Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben der Grundbetreuung der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter diese Aufgaben fällt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgezählt.Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, fallen unserer Einschätzung nach, in den Bereich der Grundbetreuung, siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang II unter der Nummer 1. ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3017
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
In den "Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen – FAQs" der DGUV wird die Frage "Gilt die Vorschrift auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb?" wie folgt beantwortet:"Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3110
Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Die Rechtsgrundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Im Anhang 3 "Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben" ist folgendes nachzulesen: Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird.Weitere Vorgaben finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschrift 2 - „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ . Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" als mögliche Aufgabe der Grundbetreuung genannt.Wechselt beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden will. Die Besichtigungszeit sollte über das ganze Jahr verteilt werden.Auf die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 - Bertriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weisen wir hin.Im Anhang dieser UVV werden Regelungen zur Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit getroffen. ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren steht.Für die Berechnung nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zählen die verbeamteten Beschäftigten nicht mit, da sie nach dem SGB VII keine Versicherten bei der zuständigen Unfallversicherung sind.Der Arbeitgeber hat nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der auch die Anzahl der Ersthelfer ...
Stand: 26.06.2025
Dialog: 19418
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
(und der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte) in der (angepassten) DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.In § 2 Abs. 5 ist dort nachzulesen:"Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen; bei der Berechnung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
für Arbeitssicherheit sich entsprechend fortzubilden. Nach unserer Einschätzung sind die von Ihrer Geschäftsführung genannten Informationsquellen hierfür nicht ausreichend. Insofern ist auch weiterhin entsprechende Fachliteratur durch den Arbeitgeber bereitzustellen. Hinweis: Unter dem Punkt 9 "Selbstorganisation" Anlage 2; 2. Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 ist u. a. auch genannt, dass zur Grundbetreuung ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. In der Verord ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340