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Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 18965
Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
werden sollen. Ein Schutz gegen Sonneneinstrahlung ist aber nicht erforderlich.Hinweis:In der Broschüre "Sicherheitshinweise - 10 Regeln für den Umgang mit Druckgasflaschen" findet sich ebenso wie in der Gestis Stoffdatenbank dagegen der Hinweis, dass die Druckgasbehälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufzubewahren sind. ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
zu dokumentieren. Prüfungen nachanderen Rechtsbereichen, wie z.B. gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bauordnungen der Länder, Arbeitsstätten- oder Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt. Soweit sich die Kontrollen mit Prüfanforderungen aus anderen Rechtsbereichen decken, gelten die Kontrollen damit auch als erfüllt. Die Kontrollen können sich auf diese ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen des ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
auch nicht immer das Maß der notwendigen Ermittlungspflicht wiedergeben.Da der verantwortliche Arbeitgeber bisher schon verpflichtet ist, im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung die richtige Absaugleistung zum Schutz seiner Beschäftigen zu ermtteln, wird sich dies sicherlich nicht durch Wegfall der Daten ändern. Vielmehr ist die Aufforderung gestärkt worden, diese individuell zu bestimmen ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
Lagerungsanforderungen in Ziffer 5.4 des Anhangs 1 Nummer 5 genannt:1. Schutz gegen Witterungseinflüsse,2. Schutz gegen Verunreinigungen und gefährliche Zusammenlagerung,3. Schutz vor unbefugtem Zugang,4. Brandschutz,5. Schutz vor unzulässiger Beanspruchung.Dies bedeutet sicherlich schon allgemein eine Getrenntlagerung von Getreide durch bauliche Maßnahmen.Konkreter wird es, wenn die Lagermenge und die genaue ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden. Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
an einem anderen Ort verbracht, ist der Explosionsschutz - sofern weiterhin entzündbare Flüssigkeiten darin gelagert werden - erneut zu betrachten und zu gewährleisten ("Explosionsschutzdokument" gemäß § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ), einschließlich der damit verbundenen Prüfungen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen", Nr. 4 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Bleibt ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich sind auch Anga ...
Stand: 12.10.2023
Dialog: 43773
abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
nach dem Stand der Technik festzulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten (oder anderer Personen) vor Brand- und Explosionsgefährdungen durchgeführt werden müssen. Entsprechend der GefStoffV Anhang I Nummer 1 Ziffer 1.5 zu Brand- und Explosionsgefährdungen dürfen in Arbeitsräumen, hier in dem Büroraum, die Aerosolpackungen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
geforderten „besonderen Schutzmaßnahmen“ zu erfüllen. Ob die "Lagerung in einem Schrank" in Ihrem konkreten Fall zumindest in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nach den Anforderungen der TRGS 526 gewährleistet, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, begründen und dokumentieren. Dabei sind alle möglichen Gefährdungen, wie beispielsweise ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398