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(und wie sie optisch an den Geräten zu erkennen sind), Maßnahmen zum Selbstschutz (z.B. keine Verwendung elektrischer Geräte in feuchten Räumen, Tragen von Schuhen mit möglichst guten Isolationseigenschaften, Wahl eines Standorts mit möglichst guten Isolationseigenschaften) sowie Verhaltensmaßnahmen bei bzw. nach einer Durchströmung erhalten.Da in der häuslichen Pflege zumeist auch Handschuhe getragen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
Sogenannte Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden durch die VDI Richtlinie VDI 2510 "Fahrerlose Transportsysteme" ebenso wie Flurförderzeuge oder Krane der Fördertechnik zugeordnet und dienen dem innerbetrieblichen Materialtransport. Diese Systeme werden zwar automatisch gesteuert, jedoch wird der Fahrweg der Transportfahrzeuge vom Menschen vorgegeben. In Bezug auf die Betriebssicherheitsverordn ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke her ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ken ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw. dur ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist im Anhang A hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 de ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."Ob ein Arbeitsmittel Schaden verursachenden ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Spannungsprüfer um ein elektrisches Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Dies ergibt sich aus der Begriffsdefinition des § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3:"(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42815
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
weiterhin sicher verwendet werden kann, zu bewerten."Unter der Nummer 8.3 finden sich folgende Informationen zur Dokumentation:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elek ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Hierzu lässt sich in der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", die auch für Lötarbeiten gilt, unter dem Abschnitt 4.6 Absatz 4 und 5 folgendes nachlesen:"(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur wirksame Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Gefahrstoffen eingesetzt werden. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Einrichtungen sowie bei den wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten Krane als1. ortsveränderlich, wenn sie an wechselnden Standorten eingesetzt werden können,"In § 30 Pflichten des Kranführers ist in Absatz 3 noch folgendes nachzulesen:"Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Kranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen. Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894