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:"...auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;"Umfassende Erläuterungen hierzu können dem § 41 Auswechselbare Ausrüstung des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.2 entnommen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
werden." Hinweis: Wie im nachfolgenden Interpretationspapier aufgeführt, fallen die meisten Container, Behälter sowie die zugehörigen Anschlagzapfen nicht unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/pdf/Lastaufnahmemittel.pdf ). ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Anlagen. Geregelt werden nur die Tätigkeiten, die gefährlich bzw. sicherheitsrelevant sind. Der Arbeitgeber muß in seinen Betriebsanweisungen nicht nur Herstellerangaben (aus den mitgelieferten Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsdatenblättern), sondern auch die betriebsspezifischen Einsatzbedingungen und betrieblichen Maßnahmen zur Begegnung der Gefahren ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen." Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit welchen Aufgaben beauftragt sind, empfiehlt es sich, für Beauftragungen die Schriftform ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
der Prüfung dem der wiederkehrenden entspricht. Aus Gründen der eigenen Rechtssicherheit sollten alle Prüfungen dokumentiert werden. Je nach Einsatzgebiet kann dabei auch eine Freigabebescheinigung erforderlich sein.Auf die Informationen der BG BAU - Fahrbare Arbeitsbühnen möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Die ursprünglich hinter dem Konstrukt "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) stehende Idee war, Beschäftigte aus nicht elektrotechnischen Gewerken in die Lage zu versetzen, bestimmte (festgelegte!) Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung wie jede andere Elektrofachkraft auch ausüben zu können, sofern diese elektrotechnische Tätigkeit das ausgeübte Gewerk wirtschaftlich ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei diesen Transportfahrzeugen um Maschinen, die gemäß § 2 BetrSichV als Arbeitsmittel für die Arbeit verwendet und zumindest in irgendeiner Form u.a. bedient, an- oder abgeschaltet, instandgehalten, überwacht und betrieben werden. Weiterhin existieren Schnittstellen nicht allein durch die an den Transportfahrzeugen verbauten Bedienelemente zu Beschäftigten, sondern ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Sollen arbeitsschutzrechtliche Arbeitgeberpflichten übertragen werden, muss dieses in einer entsprechenden Pflichtenübetragung schriftlich fixiert werden. Weitere Informationen zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
") eigenverantwortlich festlegen. Wenn er hierbei die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten als "ständig vor Ort anwesende Person" zum Regalbeauftragten, der regelmäßig und in kurzen Zeitabständen die Regalanlagen auf Beschädigungen etc. in Augenschein nimmt, als sinnvoll erachtet, ist dies seine eigene Entscheidung. Diese Person darf allerdings nicht verwechselt werden mit der v. g. "Befähigten Person" nach TRBS ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
abstützen und sich deren Prüfergebnisse zu eigen machen. Hierzu muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Personen mit der jeweils erforderlichen Qualifikation eingesetzt werden.Der Arbeitgeber kann auch mehrere zur Prüfung befähigte Personen mit eindeutig abgegrenzten Prüfaufgaben beauftragen.In jedem Fall hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass das Arbeitsmittel als Ganzes den festgelegten Umfängen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind nicht zu verwechseln mit Prüfungen auf Betriebssicherheit, weil sie nur Teilbereiche der Verkehrssicherheit umfassen und Prüfungen auf Arbeitssicherheit damit nicht verbunden sind." "Für Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen sind nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelmäßige Untersuchungen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
bzw. Erzeuger (z. B. Oberwellen oder Gleichspannungsanteile) festgestellt werden können, die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der eigenen elektrischen Anlage sowie der angeschlossenen Verbraucher haben können.Nach wie vor ermöglicht es die DGUV Vorschrift 3 in der Durchführungsanweisung zu § 5, dass auf die wiederkehrende Prüfung einer elektrischen Anlage dann verzichtet ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190