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Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend zu schützen, fordert die BetrSichV in § 9 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe c Schutzmaßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder die bewegliche Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen. Nach § 4 Absatz 2 BetrSichV haben technische Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfpflichten ergeben sich somit aus § 14 BetrSichV. Konkretisiert werden die Prüfanforderungen durch die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen". ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
vorgesehen. Die Sicherheit kann in diesen Fällen von den Montagebedingungen abhängen, so dass für die Prüfung der § 14 Abs. 1 BetrSichV einschlägig wäre. Diese erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sollte die Prüfung nach § 16 BetrSichV mit der Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV zeitlich zusammenfallen und die Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV in Art und Umfang ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
zu machen,- die hydraulischen Leitungen sind abzusperren.Es gibt keine Verpflichtung, die Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage anzuzeigen. Sinnvoll ist es jedoch, die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - und die zuständige Behörde darüber in Kenntnis zu setzten. Sollte in der Zeit, in der die Aufzugsanlage nicht betrieben wird, die wiederkehrende Prüfung fällig werden und die zugelassene Überwachungsstelle aufgrund ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
-Kommunikationssystem nach der DIN EN 81-28:2018 angesehen.Auch nach der DIN EN 81-28:2018 ist eine Außerbetriebnahme des Aufzuges durch das Zweiwege-Kommunikationssystem bei einer Störung nicht vorgesehen. Hier ist lediglich gefordert, dass das Zweiwege-Kommunikationssystem spätesten alle 3 Tage eine automatische Prüfung durchführt. Wird bei dieser automatischen Prüfung ein Fehler festgestellt, muss dieser angezeigt ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Das Prü ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten. In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
in einer Prüfung gemäß § 20 AufzV einem Sachverständigen die erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit Inkrafttreten der ersten Betriebssicherheitsverordnung vom 27.September 2002 ist die Aufzugswärterprüfung entfallen. Die bisherigen Aufgaben des „Aufzugswärters“ sind durch eine von Betreiber beauftragte besonders unterwiesene Person wahrzunehmen. Die Unterweisung kann z.B. auch durch Mitarbeiter ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27602
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
darf es dem Benutzer nicht möglich sein, die 2-Wege-Sprechverbindung zu unterbrechen. Während des Notrufs muss der Benutzer immer die Möglichkeit haben, diesen erneut auszulösen.Die Notrufeinheit muss zu Prüfzwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie es mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt ist, mindestens jedoch alle 3 Tage, automatisch simulieren (automatische Prüfung ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert. Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden. Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986