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ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, vor allem in zeitlicher Hinsicht) verpflichtet ist. Handelt es sich bei den ehrenamtlichen Helfern nicht um abhängig Beschäftigte, ist auch die arbeitsmedizinische Betreuung auf Grund staatlicher Rechtsvorschriften nicht verpflichtend. Unfallversicherung besteht für ehrenamtliche Mitarbeiter über den jeweiligen Unfallversicherungsträger ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang.In der konkretisierenden TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm ist unter der Nummer 5 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"(2) Pflichtvorsorge ist nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV durch den Arbeitgeber vor ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
zur Klärung der Arbeitsplatzrelevanz), bei Betreuung nach Extremerlebnissen und bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten kann eine Untersuchung auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt werden.Führt der Betriebsarzt Eignungsuntersuchungen durch, sollte er den zu untersuchenden Mitarbeiter über Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufklären.Neben dem Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
in Verbandskästen existiert aber unseres Wissens nicht.Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) führt zum Thema Erste-Hilfe-Material und Medikamente aus:"Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
. zu einem plötzlichen Bewußtseinsverlust, ist eine Information von Vorgesetzten und Ersthelfern angeraten und ggf. gefahrgeneigte Tätigkeiten zu meiden. Aber auch dann ist zunächst ein Gespräch mit dem Mitarbeiter (der ja nicht entmündigt ist) zu suchen. Ein gut eingestellter Diabetes macht nicht untauglich zum Besteigen von Leitern. Unterzuckerungen entstehen ja nicht plötzlich beim Besteigen großer Höhen, sondern ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Umfangreiche Informationen zum Thema Hautschutz finden Sie auf dem Portal Hand- und Hautschutz der BG ETEM.In den FAQs finden sich dort u. a. folgende Fragen und Antworten:"Sind Hautschutzmittel PSA und sind sie vom Arbeitgeber an entsprechenden Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen?Ja, Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzausrüstungen und sind bei entsprechender Gefährdung ...
Stand: 24.07.2024
Dialog: 42954
Belastungen und Infektionsgefährdungen werden in Teil 4 des Anhangs der ArbmedVV genannt - hier ist Pflichtvorsorge erforderlich.Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV diese Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. "Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat." (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ( ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann un ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Betriebs- oder Tropenmedizin führen darf, zu veranlassen. Zumindest ist dabei eine ärztliche Beratung über die zu erwartenden Belastungen sowie über die ärztliche Versorgung ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
angeboten oder durchgeführt werden muss. Sollte dies beides nicht der Fall sein, so können Sie auf Wunsch des Mitarbeiters (nicht gegen seinen Willen) eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglichen. Anlässlich dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge wird der Betriebsarzt/die Betriebsärztin Ihren Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin individuell unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht beraten und ggf ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066