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und Ruhezeit.An die Inanspruchnahme des § 14 ArbZG werden daher strenge Anforderungen gestellt.Ein Arbeitgeber muss eigenverantwortlich prüfen, ob die Voraussetzungen des § 14 ArbZG vorliegen und ob bzw. wie trotz des Vorliegens eines außergewöhnlichen Falles eine Pausenregelung möglich ist.In Zweifelsfällen ist zu empfehlen, dass der Arbeitgeber sich über das Vorliegen der Voraussetzungen bei der zuständigen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
unter anderem folgende Informationen angeboten: Broschüre „Arbeitszeitgesetz“ des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung – BMABei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers gegenüber den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und Tatenlosigkeit trotz innerbetrieblicher Aufforderung zu Änderungen durch die Beschäftigten oder Beschäftigtenvertretung (Betriebs-, Personalrat) kann auch das zuständige Amt ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1408
, die auch nach einer Erholungs-Auszeit (z.B. nach dem Urlaub) nicht verschwindet - Zunehmende Distanzierung von der Arbeit, d.h. der Verlust der inneren Beziehung zur Arbeit, der sich in einem verringerten Bedürfnis nach Erfolg und abwertenden Gedanken über die Arbeit äußert. - Körperliche Beschwerden, wie z.B. Schlafstörungen, höhere Anfälligkeit für Krankheiten, Appetitlosigkeit, Verdauungsbeschwerden, Kopf ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 13385
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen entsprechend der Leitlinie 5 "Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten" dringend zu empfehlen, da die ausländischen Aufsichtsorgane nicht an die deutschen "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" gebunden sind.Das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
werden.D.h., grundsätzlich ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich, wenn die v.g. durchschnittlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Abweichende Regelungen sind unter § 7 Arbeitszeitgesetz genannt (Arbeitsbereitschaft und Vorliegen eines Tarifvertrages).Eine Verlängerung über 10 Stunden hinaus ist bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
besteht,2. erkrankt waren,3. sich im Urlaub befanden oder4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. Im Normalfall wird bei Arbeitsende die Fahrerkarte entnommen und der Fahrer beginnt eine Tages-/Wochenruhezeit. Mit erneuter Aufnahme der Arbeit wird die Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und der Fahrer wird sinngemäß abgefragt, ob er einen M-Nachtrag durchführen möchte. Die Abfrage erfolgt ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
gegen das Arbeitszeitgesetz trotz Beschwerden der Beschäftigten nicht abstellt, können sich diese an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Das Arbeitsschutzgesetz führt dazu unter § 17 "Rechte der Beschäftigten" aus:(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. .. .. . (2) Sind Beschäftigte ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Fahrer zu befördern und unter den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, haben grundsätzlich Aufzeichnungen (bspw. Eintragungen auf der Fahrerkarte, Schaublätter, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber) über Arbeits-, Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen zu führen.Diese Aufzeichnungen sollen alle Zeiträume an jedem einzelnen Tag umfassen: Zeiten der Tätigkeit (Lenken ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
aus technischen Gründen (bspw. auf Grund eines Fahrtenschreibers der ersten Generation) nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch (bspw. weil die Person über einen längeren Zeitraum andere Arbeiten ausgeführt hat), ist in den Fällen ausnahmsweise der fehlende Zeitraum auf der Fahrerkarte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Standardformblatt der EU) zu ersetzen. ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
(Schlafzimmer weit entfernt von Küche und Kinderzimmer, Telefon abstellen, dichte Jalousien anbringen, Hörschutz tragen usw.) bis hin zu unterschiedlichen Schlafstrategien erreicht werden.Auch relativ gleich bleibende Essenszeiten können helfen und einen familiären Kontakt trotz wechselnder Arbeitszeiten ermöglichen. In der Nachtschicht sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass lediglich eine leichte ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 7382
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
und selbstfahrende Unternehmer, die sich an einem oder mehreren der 28 Kalendertagen, die dem Kontrolltag vorausgehen wegen Krankheit, Urlaub, sich aus anderen Gründen nicht im Fahrzeug aufgehalten haben oder ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht und daher nicht in der Lage waren, den in das Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind verpflichtet diese ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes-ArbZG ggf. in Verbindung mit den abweichenden tariflichen Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG.1. Frage: Wenn ich nicht zu Arbeitsaufnahmen gerufen werde, ist das dann überhaupt Rufbereitschaft und nicht Bereitschaftsdienst?Rufbereitschaft wird als eine Sonderform der Arbeit definiert. Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Mobbing in Organisationen kann begünstigt werden durch wenig transparente Abläufe, stark hierarchische Organisationsstrukturen, Mängel im internen Informationssystem, Defizite im Führungsverhalten, unzureichende Abgrenzung von Kompetenz- und Aufgabenbereichen, Mängel in der Personalpolitik, unzureichende Streit- und Konfliktkultur, Reorganisationsmaßnahmen und großen Konkurrenz- und Leistungsdruck ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8925