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durchgeführt werden. Änderungen baulicher Anlagen können auch im Rahmen von Instandhaltungs- einschließlich Instandsetzungsarbeiten nach DIN 31051 erfolgen.Unter Änderung einer baulichen Anlage im Sinne der BaustellV wird deren nicht unerhebliche Umgestaltung verstanden. Aufgrund der Fragestellung ist anzunehmen, dass es sich bei dem Austausch der Rohrleitung (z.B. in der chemischen Industrie) um ...
Stand: 22.03.2018
Dialog: 5121
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Kontrollgerät vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden müssen. Bei analogen Kontrollgeräten kann die über das Wochenende verbrachte Ruhezeit auf der Rückseite der Scheibe eingetragen werden.Eine zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers wird dann fürs Wochenende nicht gefordert.Die Verpflichtung zum Führen einer Bescheinigung ergibt sich aus § 20 ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs- oder Dienstv ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
In diesen Fällen hat er anstelle eines Schaublattes eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mitzuführen. Der Unternehmer ist zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet, aus der ersichtlich sein muss, dass der Fahrer keine entsprechenden Fahrzeuge oder nur solche gelenkt hat, die nicht nachweispflichtig sind.Grundsätzlich gilt gemäß Fahrpersonalverordnung, dass Fahrer ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
Gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung ist die Bescheinigung vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, zu unterzeichnen. Erläuterungen dazu sind in der angesprochenen Leitlinie Nr. 5 www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetze/leitlinien_sozialvorschriften.pdf aufgeführt. Dem Fahrpersonalgesetz ist zu entnehmen, dass das Fahrpersonalrecht ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 14834
) vorlegen kann, benötigt er für diese Tage eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage, gemäß § 20 FPersV des Unternehmers.Gemäß § 1 Abs. 6 FPersV müssen die Unternehmen die Schaublätter, Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage, Aufzeichnungen über Straßen- und Betriebskontrollen und Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Eine exakte Beantwortung der Frage ist aufgrund der Komplexität des Problems mit den gemachten Angaben nicht möglich. So müssen zunächst u.a. die folgenden Fragen geklärt sein:- Wie viele Beschäftigte müssen gleichzeitig im Geschäft sein? (Und wann?)- Können alle dieselben Tätigkeiten ausüben, oder können bestimmte Arbeiten nur von einigen wenigen erledigt werden? (Falls letzteres zutrifft, wie is ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
Generation) oder unverhältnismäßig aufwendig wäre (bspw. für Fahrer die im vorausgegangenen Zeitraum überwiegend außerhalb des Anwendungsbereiches ein Fahrzeug geführt haben), benötigt der Fahrer eine Bescheinigung des Unternehmers/Arbeitgebers gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV), um die Lücken in den Aufzeichnungen zu füllen.Eine Bescheinigung gemäß § 20 FPersV kann grundsätzlich für einen Tag ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden. Es ist also während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs die Anwesenheit eines anderen Fahrers freiwillig, während der restlichen Zeit jedoch zwingend erforderlich. Verlässt der zweite Fahrer 20 Minuten vor Fahrtende das Fahrzeug, ist nicht von einem Mehrfahrerbetrieb auszugehen und der 24 Stunden Zeitraum ist bei der Ruhezeit zugrunde zu legen. ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
III Artikel 11 Anhang zum AETRDie Bescheinigung ist dem Fahrer vom Unternehmer vor Fahrtantritt auszustellen. Die Bescheinigung muss eine Begründung enthalten, warum der Fahrer keine Aufzeichnungen vorlegen kann. Darüber hinaus unterliegt die Bescheinigung nach § 20 FPersV in Deutschland keinen Formerfordernissen. In Deutschland können daher in einem Dokument auch mehrere Tage und unterschiedliche ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn des jeweil ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Fahrtenschreiber oder einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV). Es ist zu beachten, dass vorrangig durch den Fahrer manuelle Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte vorzunehmen sind.Ist ein vollständiger manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
. Annahme technischer Ruhezeitnachtrag ist nicht möglich) ein Ausdruck vom laufenden Tag zu fertigen und auf dessen Rückseite die Zeit ab 00:00 Uhr nachzutragen (Vgl. § 20 Abs. 3 FPersV).Ist v.g. Verfahrensweise im Einzelfall nicht möglich bzw. würde diese einen besonderen Aufwand bedeuten, so können Tätigkeiten auch weiterhin, unter den in § 20 Abs. 4 FPersV genannten Bedingungen, durch den Unternehmer ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
in bestimmten Betrieben und Verwaltungen an der Tagesordnung ist, leidet das Image gewaltig.Persönliche Beratung und Hilfe von Expertinnen und Experten bietet die MobbingLine Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0211 837 1911 (kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate) erhalten Hilfesuchende montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung. ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 8926