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mit geltenden Normen im Zusammenhang mit Sicherheit und dem Stand der Technik von Röntgeneinrichtungen gibt ebenfalls der Sachverständigenprüfbericht Auskunft. Sollte eine Anlage nicht mehr sicher sein und die Anlage nicht repariert oder aufgerüstet werden können, so wird ein weiterer Betrieb untersagt.Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. In dieser Genehmigung ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 3931
Schutzeinrichtungen oder Maßnahmen zum Schutz des Tieres vor ionisierender Strahlung gibt es nicht, jedoch sind die tierschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.In der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" sind Hinweise und Empfehlungen beispielhaft aufgeführt (Verweise auf die Röntgenverordnung und die alte Strahlenschutzverordnung sind sinngemäß anzuwenden).Im übrigen gelten die allgemeinen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3920
Es gibt keine Grenzwerte für die Strahlenexposition von Tieren. Allein der im Strahlenschutz fachkundige Tierarzt entscheidet, ob und in welcher Form ionisierende Strahlung zum Nutzen des Tieres eingesetzt werden muss. Aufzeichnungen sind nicht erforderlich und somit auch keine Kontrolle seitens der Behörde. Wird jedoch vom Sachverständigen eine Einschaltzeitbegrenzung für die Röntgeneinrichtung ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 3930
Bei Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fallen (bspw. Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), sind in der Regel zur Leitung, Beaufsichtigung und eigenverantwortlichen Durchführung Personen erforderlich, die eine für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben.Die Fachkunde wird in der Regel ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 8151
des Patienten oder des Tieres unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung), sind die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 49 StrlSchV vor Aufnahme der Tätigkeit zu erwerben.Zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ist zunächst ein anerkannter Kurs für OP – Personal nach Anlage ...
Stand: 24.07.2019
Dialog: 1641
Gemäß § 206 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist keine Genehmigung für den Umgang (Verwendung, Lagerung und Beseitigung) von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder auf Grund des § 117 Abs. 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung genehmigungsfrei hergestellt wurden, notwendig. Somit ist der Umgang mit Glühstrümpfen ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 736
werden, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.Aus § 49 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 1 der StrlSchV gelten die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde erst nach Prüfung und Bescheinigung durch die zuständige Stelle als erworben. Die Kenntnisse setzen sich aus einer geeigneten Ausbildung, einem Kenntniskurs und einer theoretischen ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43320
Bei der therapeutischen Anwendung von radioaktiven Stoffen in der Tiermedizin werden die gleichen Anforderungen wie für die diagnostische Anwendung gestellt. Zum Schutz der Beschäftigten und des Betreuungspersonals vor Strahlenexpositionen gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot (siehe auch Anlage 14 der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung "Strahlenschutz in der Tie ...
Stand: 03.11.2016
Dialog: 3933
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
Die Reinigungswirkung von Ultraschallbädern beruht hauptsächlich auf dem Kavitationseffekt: Die Schallwellen erzeugen an allen Grenzflächen Vakuumblasen, die sofort zusammenbrechen. Da Wasser inkompressibel ist, steigen die Drücke beim Aufeinandertreffen der Wasserfronten extrem an. Schmutz und andere Anhaftungen werden mechanisch gelöst. Die Wirkung von chemischen Lösemitteln und Säuren wird durc ...
Stand: 16.09.2021
Dialog: 3254
ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv). Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten außerhalb eines genehmigten ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
, unterliegt der Umgang der Überwachung des Strahlenschutzrechts. Hierbei ist beim Umgang mit mehreren radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze wichtig, dass der Umgang nur dann genehmigungsfrei ist, wenn das Ergebnis der Summenformel (siehe Anlage 4 Tabelle 1) kleiner ist als der Wert 1 oder ausreichend sichergestellt ist, dass die radioaktiven Stoffe nicht zusammenwirken können.zu 2.: Gibt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
und der Strahlenschutzbeauftragte, eine fachkundige Person, die den tatsächlichen Umgang mit den radioaktiven Stoffen vor Ort beaufsichtigen. Der Strahlenschutzverantwortliche kann jedoch auch selbst fachkundig sein, dann entfällt gegebenenfalls der Strahlenschutzbeauftragte; der Ansprechpartner der Personalvertretung ist dann nur der Verantwortliche selbst. Sowohl die Bestellung als auch das Ausscheiden ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 1833
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...
Stand: 01.06.2015
Dialog: 23971
Nein, die Umgangsgenehmigung hat für Drittfirmen keine Gültigkeit! Sie gilt nur für die natürliche oder juristische Person, die im zugehörigen Genehmigungsbescheid als Strahlenschutzverantwortliche aufgeführt ist. Des Weiteren gilt sie auch nur für die Umgangsorte und radioaktiven Stoffe, die im jeweiligen Genehmigungsbescheid explizit genannt werden.Würde eine andere Firma, hier Drittfirma, Tätig ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 5175
1. Ist das Arbeiten unterhalb der Freigrenze anzeigepflichtig, auch wenn es nicht genehmigungspflichtig ist? Entweder ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungspflichtig oder der Umgang ist nach § 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei. Das Strahlenschutzrecht kennt in diesem Sinne keine Anzeigepflicht ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7832
Der Umgang mit Ni-63 fällt unter den Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes. In der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde sind in Anlage A die für den Erwerb der Fachkunde erforderlichen Fachkundegruppen aufgeführt. Für den Umgang mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) mit Ni-63 ist ein Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S1.2, bestehend aus dem Modul GG ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 5187
Bei der Beantwortung der Frage muss zwischen den Begriffen Freigrenze und Freigabe unterschieden werden.Des Weiteren kann bei dieser Fragstellung der Begriff der radioaktiven Abfälle mit dem Begriff des radioaktiven Stoffes gleichgesetzt werden.Die Freigrenzen sind das Einstiegskriterium für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Eine Tätigkeit ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319