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Werden die Belastungszeiten und -dosen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen an Tieren behördlicherseits kontrolliert?
KomNet Dialog 3930
Stand: 11.02.2026
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler
Frage:
Im Zusammenhang mit der diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Röntgenstrahlen bei Tieren wird sowohl das Tier als auch das Personal Röntgenstrahlen ausgesetzt. Werden Belastungszeiten und -dosen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen an Tieren von Seiten der zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert?
Antwort:
Nein, es gibt keine Grenzwerte für die Strahlenexposition von Tieren. Allein der im Strahlenschutz fachkundige Tierarzt entscheidet, ob und in welcher Form ionisierende Strahlung zum Nutzen des Tieres eingesetzt werden muss. Aufzeichnungen sind nicht erforderlich und somit findet auch keine Kontrolle seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde statt.