KomNet-Wissensdatenbank
Müssen OP - Schwestern / - Pfleger einen Strahlenschutzkurs besuchen, auch wenn sie die Röntgeneinrichtungen (z. B. C-Bogen) nur betriebsbereit machen?
KomNet Dialog 1641
Stand: 24.07.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz
Frage:
Ich arbeite als OP-Schwester in einem Krankenhaus der Maximalversorgung. Frage zur Strahlenschutzverordnung: Benötigen OP - Schwestern einen 24-stündigen Strahlenschutzkurs, obwohl wir die Geräte (C-Bogen) nur betriebsbereit machen? Der Strahlengang wird grundsätzlich von den Chirurgen über einen Fußschalter ausgelöst. (Wir nehmen 2x jährlich an einer Strahlenschutzbelehrung teil.) Bin auf Ihre Antwort gespannt, vielen Dank im Voraus.
Antwort:
Sofern sich das "betriebsbereit machen" nur darauf beschränkt, die Röntgeneinrichtung an den OP-Tisch zu stellen und mit dem Stecker an die Steckdose anzuschließen, ist keine Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs erforderlich.
Führt das OP – Personal jedoch die erforderlichen Untersuchungen technisch durch (Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patienten oder des Tieres unter Beachtung der Einstelltechnik, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und Auslösen der Strahlung), sind die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 49 StrlSchV vor Aufnahme der Tätigkeit zu erwerben.
Zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ist zunächst ein anerkannter Kurs für OP – Personal nach Anlage 10 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin zu besuchen.
Die Kursteilnahmebestätigung sowie die Nachweise über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und über entsprechende praktische Erfahrung sind bei der zuständigen Stelle (in NRW die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe) mit einem Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz einzureichen. Nach erfolgter Bescheinigung darf das OP – Personal dann die Röntgenuntersuchungen unter Aufsicht technisch durchführen.