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Welche Gefährdungen können beim Umgang mit Ultraschallbädern entstehen?

KomNet Dialog 3254

Stand: 16.09.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Schwingungen

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Frage:

In unserem Unternehmen ist es den Mitarbeitern untersagt, mit den Händen in das laufende Ultraschallbad zu fassen, um die zu reinigenden Teile aus dem Wasserbad zu entnehmen oder zu drehen. Wie steht es mit der Benutzung von Hilfsmitteln (z. B. Pinzetten) zu diesem Zweck? Ist dann auch eine Gefährdung zu befürchten?

Antwort:

Die Reinigungswirkung von Ultraschallbädern beruht hauptsächlich auf dem Kavitationseffekt: Die Schallwellen erzeugen an allen Grenzflächen Vakuumblasen, die sofort zusammenbrechen. Da Wasser inkompressibel ist, steigen die Drücke beim Aufeinandertreffen der Wasserfronten extrem an. Schmutz und andere Anhaftungen werden mechanisch gelöst. Die Wirkung von chemischen Lösemitteln und Säuren wird durch diesen Effekt auch bei niedriger Konzentration gesteigert.


In der DGUV Information 209-088 - Reinigung von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten (Kap. 4.5) ist erläutert, dass während des Betriebs von Reinigungseinrichtungen mit Ultraschall oder mit Druckfluten nicht in das Reinigungsbad gefasst werden darf. Dies gilt auch, wenn Handschuhe benutzt werden.


Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort: Das Verbot, in das Bad hineinzugreifen, kann mehrere Ursachen haben.

1. Aggressive oder zumindest hautunfreundliche Reinigungsflüssigkeit.

2. Applizierte Schallintensität.

3. Elektrische Ströme (zusätzliche galvanische Effekte) Hilfsmittel, wie Pinzetten können einen Teil der Schallenergie, aber auch elektrische Energie übertragen.

Es müsste auch festgestellt werden, ob bzw. wie oft "Manipulationen" am Schallgut überhaupt erforderlich sind oder ob durch eine einfache technische Lösung (z. B. Betätigen eines Unterbrechungsschalters) eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch aus den technischen Unterlagen des Ultraschallbades müssten Informationen bezüglich der sicheren Materialentnahme enthalten sein.